Mein Mann, Deutscher, ist im April diesen Jahres verstorben.
Ich bekomme eine Witwenrente aus dem Ausland (dort hat mein Mann knapp 7 Jahre gearbeitet) in Höhe von 133.- € und verdiene
als freiberufliche Lektorin noch ca. 400.- € mtl.
Muß ich nun meine Mieteinnahmen in Höhe von 380,- € netto mtl.
angeben oder fallen die Mieteinnahmen in den Vertrauensschutz?
Eheschließung 1983
Ehemann geb. 1939
Wenn die Witwenrente von einem ausländischen Träger geleistet wird, müssen Sie sich dort nach den Anrechnungsformalitäten erkundigen.
Hallo, Sigrid,
wir gehen bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass Sie ebenfalls einen Witwenrente nach deutschem Recht beantragt haben. Laut geschildertem Sachverhalt wäre die Witwenrente nach „altem“ Hinterbliebenenrentenrecht zu bewerten (Heirat vor 2002). Dies würde bedeuten, dass die Mieteinnahmen nicht dem berücksichtigungsfähigen Einkommen zugeordnet werden muss.
Lediglich die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Lektorin wären von Relevanz.
Ob Ihre Mieteinnahmen Einfluss auf die Höhe der Witwenrente, welche aus dem Ausland geleistet wird, hat, müssten Sie dort mit dem zuständigen Träger klären.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es ging natürlich um
die Witwenrente aus der Deutschen Rentenversicherung, ich bitte
um Entschuldigung, falls ich mich mißverständlich ausgedrückt
habe.
Nun bin ich beruhigt. Nochmals vielen Dank!