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Experten-Antwort

Witwenrente und Einkommen

von Elisabeth Heimerl04.11.2019 | 11:04
85 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, ich (geb. 1946) bin seit Oktober 2016 Witwe und beziehe seither neben meiner Versicherternrente auch Witwenrente. Mein verstorbener Ehemann (geb. 1946) bezog Altersrente und war nebenberuflich selbstständig erwerbstätig. Ich bin Alleinerbin und habe das Unternehmen des Ehemannes nach dessen Tod nicht fortgeführt, sondern im April 2018 aufgegeben. Ist der steuerliche Aufgabegewinn in 2018 von über 6 300 EUR (resultierend aus der Entnahme von Immobilien aus dem ruhenden Gewerbebetrieb,kein Geldfluss), obwohl eine selbstständige Tätigkeit von mir nicht ausgeübt wurde, rentenrechtlich als Erwerbs-oder Vermögenseinkommen zu werten und auf die Witwenrente anzurechnen? Oder handelt es sich um ererbtes Kapitalvermögen, das keine Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente bewirkt? Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Heimerl.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.11.2019 | 16:06

Hallo Frau Elisabeth Heimerl,

davon ausgehend, dass auch der Aufgabegewinn, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gilt, würde dieses Einkommen bei der Hinterbliebenenrente abgezogen werden. Da ich diese steuerrechtliche Frage hier aber nicht beantworten kann, fragen Sie bitte Ihren Steuerberater. Ist es nicht der Fall, dass der Aufgabengewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gilt, kommt es noch darauf an wann Sie und der Verstorbene geheiratet haben. Sollten Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet haben, würden Vermögenseinkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitaleinkünfte, keinen Einfluss auf Ihre Hinterbliebenenrente haben. Wenn Sie nach dem 01.01.2002 geheiratet haben, können sich diese Einkünfte auswirken.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 04.11.2019 | 21:23
Hallo Experten-Team, sehr schöne Gruß-Formel!!! Vielleicht kann/wird das allgemein von allen DRV-Teams übernommen - wäre ein 'runder' Abschluss unter der quasi veröffentlichten 'Meinung'/Statement 'meiner'/der DRV schlechthin zu einem Beitrag ...und klingt irgendwie doch ziemlich 'offiziell'/seriös /so ist es/Punkt und aus die Maus :-) Gruß w.
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