Hallo anne,
1) bei der Witwenrente wird Ihre EM-Rente und der Arbeitsverdienst betrachtet. Das wären dann zusammen ca. 400 Euro und das liegt auf jeden Fall unter dem Freibetrag - es wird also nichts angerechnet.
2) bei der EM-Rente kommt es nur auf den Arbeitsverdienst an - dieser muss unter 450 Euro liegen und das ist mit 100 Euro/Monat erfüllt. Natürlich muss auch beachtet werden, dass Sie die EM-Rente erhalten, weil Sie nur noch unter drei Stunden arbeiten können. Wenn Sie dauerhaft eine längere tägliche Arbeitszeit ausüben würden, könnte also nachgefragt werden. Bei lediglich 100 Euro pro Monat ist das ja aber eher unwahrscheinlich...
3) Es gehört zu Ihren Mitteilungspflichten, jede Beschäftigung und jeden Verdienst anzugeben und zwar bei dem Rententräger, der Ihnen die Rente(n) zahlt und auch dann, wenn Sie aus der Beschäftigung keine Beiträge zahlen sollten.
Außerdem sollten Sie bitte beachten, dass ab diesem Jahr auch bei einem Minijob automatisch Versicherungspflicht eintritt, Sie also Beiträge zahlen müssen oder die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen müssten.