ich wollte mal fragen ob es geht bekomme witwenrente und eu rente kann ich da für 100euro im monat arbeiten gehen und muss ich das den rentenstellen melden bekomme 400euro witwer und 300euro eu rente wieviel zieht man mir davon ab .muss ich einen 100euro shob überhaupt melden da ich ja keine krankenbeiträge und versicherung rente bezahlen muss
Melden müssen Sie streng genommen jede Beschäftigungsaufnahme.
100 € sind aber nach den genannten Zahlen kein Problem.
Denn aus Sicht Ihrer Erwerbsminderungsrente dürfen Sie bis 450 € rentenunschädlich hinzuverdienen.
Aus Sicht der Witwerrente sind ca 750 € netto frei, so dass es auch da kaum zu einer Kürzung käme, selbst wenn Sie sogar 450 € zuverdienen würden.
in meiner eu rente steht drinnen das ich nicht mehr wie 2-3stunden arbeiten darf kann ich dann trotzdem arbeiten gehen leichte tätigkeit für 3stunden am tag im monat für 100euro oder bekomme ich dann keine eu rente mehr
Melden müssen Sie streng genommen jede Beschäftigungsaufnahme.
100 € sind aber nach den genannten Zahlen kein Problem.
Denn aus Sicht Ihrer Erwerbsminderungsrente dürfen Sie bis 450 € rentenunschädlich hinzuverdienen.
Aus Sicht der Witwerrente sind ca 750 € netto frei, so dass es auch da kaum zu einer Kürzung käme, selbst wenn Sie sogar 450 € zuverdienen würden.
danke für die auskunft
Hallo anne,
1) bei der Witwenrente wird Ihre EM-Rente und der Arbeitsverdienst betrachtet. Das wären dann zusammen ca. 400 Euro und das liegt auf jeden Fall unter dem Freibetrag - es wird also nichts angerechnet.
2) bei der EM-Rente kommt es nur auf den Arbeitsverdienst an - dieser muss unter 450 Euro liegen und das ist mit 100 Euro/Monat erfüllt. Natürlich muss auch beachtet werden, dass Sie die EM-Rente erhalten, weil Sie nur noch unter drei Stunden arbeiten können. Wenn Sie dauerhaft eine längere tägliche Arbeitszeit ausüben würden, könnte also nachgefragt werden. Bei lediglich 100 Euro pro Monat ist das ja aber eher unwahrscheinlich...
3) Es gehört zu Ihren Mitteilungspflichten, jede Beschäftigung und jeden Verdienst anzugeben und zwar bei dem Rententräger, der Ihnen die Rente(n) zahlt und auch dann, wenn Sie aus der Beschäftigung keine Beiträge zahlen sollten.
Außerdem sollten Sie bitte beachten, dass ab diesem Jahr auch bei einem Minijob automatisch Versicherungspflicht eintritt, Sie also Beiträge zahlen müssen oder die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen müssten.