Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente und Gewerbeschein?

von Mutti11.11.2014 | 19:40
1921 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe seit einigen Jahren eine Witwenrente von ca. 30 €. Diese Rente - klingt komisch - aber sie war oft eine Rettung für mich. Zumal ich nicht mehr verdiene als in einem 450 € Job. Jetzt ging mir der Gedanke durch den Kopf, ein Gewerbe anmelden, um mit Häkeln, etwas zur Aufbesserung meines Einkommens beizutragen. Laut den Unterlagen von der DRV Bund, darf ich pro Monat - ich glaube - ca. 680 € dazu verdienen, ohne die Witwenrente zu gefährden. Meine Frage ist hauptsächlich, ob ich überhaupt ein kleines Gewerbe betreiben kann und gleichzeitig eine Witwenrente beziehen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich denke die Frage ist abschließend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 11.11.2014 | 20:34
Hallo Mutti, (Sie/Mutti Häkeln aber viele merkwürdige Frage hier - denk ich mal so eben ;-)) ...seis drum: Einkünfte aus Gewerbebetrieb/der steuerrechtliche Gewinn (also das was in dem Steuerbescheid dazu ausgewiesen wird) ist als Einkommen für die Witwenrente maßgebend. Wenn es nicht Uralt-Recht ist, sondern 'Zwischenrecht' (1986 - 2001) gilt das Jahreseinkommen ./. durch 12 - das gemessen am zulässigen Freibetrag (755 EUR/West) ...und bis dahin können Sie so viel Häkelnschlaufen ziehen wie Sie wollen, die Witwenrente wird weiter gezahlt. Bei dieser lütten Witwenrente frage ich mich allerdings, warum Sie nicht ein Häkel-Imperium aufmachen, an die Börse gehen, noch 'ne Häkel-App in die Stores setzen, statt hier wg. 30 Mücken so eine Frage platzieren? *g Gruß w. PS: ...nächster Versuch, dann bitte mit besserem Durch... ähm, Einfall, Ihr Eingangssatz war schon 'Müll' !
Schießl Konradam 11.11.2014 | 21:20
Wäre ja schlimm, wenn das eigene Einkommen auch noch zur kläglichen Witwenrente beitragen würde. Sie können durch häkeln oder sonstiges Gewerbe gar nicht so viel verdienen dass dies für die 30 Euro schädlich wäre. In der Tat ist es so, zur Zeit sind in West 28,61 Rentenwert x 26,4fach Euro 755,30 anrechnungsfrei. Rein rechnerisch, von 1000 Bruttoverdienst monatlich 39,8% Pauschbetrag verbleiben Euro 1000 minus 398 zunächst ------ 602 bei 755,30 anrechnungsfrei,bleibt zur Anrechnung nichts frei, verändert sich also die Brutto Witwenrente nicht. Gehe davon aus, diese Ausrechnung ist hilfreich für Sie, will ja kein Oberlehrer sein. MfG.
W*lfgangam 11.11.2014 | 22:02
...was mein Vorredner sagen wollte: nehmen Sie eine bequeme bett&win-Po sition ein, da wird aus Kleinerwerbsgedanken ...nun, solange Sie einen Gewerbeschein haben – dazu 'klärt' Sie die nächste Gewerbestelle auf - da müssen Sie keinen 'Moralischen' kriegen, nur weil der Ersttreibende nicht mehr im Gewebe ist *g ...der ganze Beitrag ist mäßig lustig/kann weg mM nach – es sei denn, da kommen krude/weitere Berechnungen zur ungefragten Tiefen-Mathematik ;-) Gruß w.
Muttiam 11.11.2014 | 22:43
Verzeihung, der Anfang ist mir tatsächlich etwas misslungen. Ich meinte natürlich, ich kriege diese 30€ brutto + weit weniger als 450€ vom einem Minijob.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026