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Witwenrente und Hinzuverdienst

von Susi Sorglos13.08.2007 | 15:27
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich bin Altersrentnerin und erhalte die gr. Witwenrente. Dazu gehe ich noch Putzen. Meine Altersrente beträgt ca. 650,00 €. Die Witwenrente beträgt ca. 770,00 €. Für´s Putzen erhalte ich monatlich ca.260,00 €. Alle Beträge sind Nettobeträge. Wieviel kann auf meine Witwenrente angerechnet werden? Kann ich für die Putztätigkeit noch Fahrkosten und anderes zum Ansatz bringen, was meine Einkünfte rentenrechtlich mindert? Ich brauche sehr schnell Hilfe, da eine Anhörungs-Frist droht! Vielen Dank im Voraus Susi Sorglos

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Susi Sorglos,

dem zutreffenden Beitrag von "Unbekannt" ist nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Unbekanntam 13.08.2007 | 18:33
Hallo Susi, grundsätzlich werden alle Einkommen - bis auf wenige Ausnahmen, die hier nicht relevant sind - auf Ihre Witwenrente angerechnet. Natürlich gibt es einen Freibetrag, der zur Zeit bei 693,53 Euro monatlich liegt, sofern Sie keine Kinder für die Sie Kindergeld bekommen. Das Einkommen, welches über den Freibetrag hinaus geht, wird zu 40% an Ihre Witwenrente angerechnet. Beispiel: Eigene Rente = 650,00 € + Nebenjob = 260,00 € --------------------------- Gesamteink. = 910,00 € - Freibetrag = 693,53 € --------------------------- Betrag ü. Freib. = 216,47 € davon 40% = 86,59 € Diese 86,59 werden von Ihrer Witwenrente in Höhe von € 770,00 abgezogen, so dass Ihnen nur einen Witwenrente von 683,41 € zusteht. Melden Sie bitte den Sachverhalt unverzüglich der nächsten Beratungsstelle, sofern schon nicht getan. Die zuviel gezahlte Rente wird man von Ihnen zurückfordern. Fahrtkosten oder so können Sie nur in Ihrer Jahressteuererklärung im Rahmen der Werbungskosten geltend machen - aber nicht im Rahmen der Einkommensanrechnung.
lotscheram 13.08.2007 | 18:34
Die Anrechnung von Einkommen erfolgt als Bruttoverdienst. Fahrkosten gehören nicht zum Bruttoverdienst, würden nichts bewirken. Da Sie angeben, ca. 260€ Nettoverdienst monatlich zu erzielen, erreichen bzw. überschreiten Sie nach Hochrechnung als Brutto die Beitragsbemessungsgrenze. Vom darüberliegenden Betrag werden 40% auf die Witwenrente angerechnet. Lösung besteht aus meiner Sicht nur darin, entweder monatlich weniger dazuverdienen oder zu akzeptieren, dass von dem, was über der Hinzuverdienstgrenze liegt, nur 60% für Sie verbleiben.
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