Guten Tag,
ich bin 1950 geboren und beziehe eine Altersrente von 520 €.
Da mein Mann 2014 verstorben ist, bekomme ich auch noch eine Witwenrente.
Bisher übe ich schon eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst von 250 € im Monat aus.
Nun hätte ich die Möglichkeit, in den Monaten November und Dezember zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung mit einem Verdienst von rund 800 € monatlich auszuüben.
Würde es auf Grund der kurzfristen Beschäftigung zu einer Kürzung meiner Witwenrente kommen (falls ja, wie hoch wäre die Anrechnung?) oder wirkt sich dieses Entgelt nicht aus, da die nächste Einkommensüberprüfung erst zum Juli 2017 erfolgt?
Herzlichen Dank!