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Witwenrente und Mieteinnahmen

von harrihirsch16.03.2009 | 09:33
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Hallo Mein Onkel und meine Tante beziehen beide schon Rente (67/69 Jahre alt). Nun ist mein Onkel vor kurzen verstorben. Wie wird die Witwenrente berechnet. Da es keine Kinder gibt haben beide immer vollzeit gearbeitet. Wird die Witwenrente zu der Rente meiner Tante dazubezahlt oder gibt es da eine Obergrenze ? Weiter besteht die Möglichkeit im Haus meiner TAnte das Dachgeschoss zu vermieten. Wirkt sich das auf ihre Rente aus und wie würde sich diese dann aus eigener Rente, Witwenrente sowie Mieteinnahmen zusammen setzen. Mussdann wieder eine Steuererklärung abgeben werden mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Einkommen der Berechtigten, das mit der Witwenrente zusammentrifft, wird insoweit auf diese Rente angerechnet, als es einen gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigt. Die Anrechnung erfolgt dabei im Umfang von 40 % des den Freibetrag übersteigenden Einkommens.

Wurde die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen, werden die Einnahmen aus Vermietung nicht angerechnet.

Bezüglich der Steuererklärung wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

4 Antworten

Schiko.am 16.03.2009 | 10:30
Auch nach dem Tode Ihres Onkels handelt es sich um zwei selbstständige Renten. Für die Witwenrente ( setze passendes Geburtsdatum und längere Ehe voraus) die Tante erhält 60% der Bruttorente von Ihren verstorbenen Ehemann. Steuermäßig gilt für 2009 und 2010 noch der Status der Splittingtabelle für Sie. Dies ändert sich schlagartig ab dem Jahr 2011, da praktisch das Existenzmini- um- als steuerunbelasteter Betrag halbiert wird. In Euro dargelegt sind es in 2009 7834 / 15668 , noch in 2010 8004/ 16008. Ab dem Jahre 2011 gelten für Sie nur mehr 8004, der Betrag erhöht sich noch um derzeit 10,15 % Kranken/ Pflegeversicherung, 102 Werbungskosten Rente, 36 Pauschbetrag Sonderausgaben etc.. Diese Beträge werden ja von beiden errechneten Steuer pflichtigen Renten gekürzt. Erst dann fällt Steuer an , wenn das errechnete zu versteuernde Einkommen diese Grenzen überschreitet. Sind Mieteinnahmen zu berücksichtigen zählen diese unter Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrages als zusätzliche Einnahmen steuerpflichtig. Mieteinnahmen meinetwegen 3000 ./. 1200 Altersentlastung kommen steuer- pflichtig 1800 hinzu. Die Steuerklärung ist notwendig. Mache aber auch aufmerksam, die Witwenrente von 60% kann durchaus auch gekürzt werden wenn die Nettorente der Tante -noch ermässigt um 3% wegen der Steuer ab 2005- den anrechnungsfreien Betrag von 701,18, im Osten 616,18 übersteigt. Nun sind Sie wieder am Zug. Mit freundlichen Grüßen.
harrihirscham 16.03.2009 | 11:07
Danke für die Antwort. Komm da aber jetzt nicht ganz mit. Wenn meine Tante ungefähr eine Rente von 800 € bezieht und die 60 % Witwenrente würde in etwa der selbe Betrag sein, dann würde ich monatlich einschlieslich einer Mieteinnahme von 600 € auf eine Summe von 2200 € kommen. Was muss ich da dann versteuern und wie stellt sich dies dann 2011 dar ? Gruss
Schiko.am 16.03.2009 | 11:58
Kurzerhand meine ich es so: 19.200 Jahresbruttorenten, 7200 Miete. 9.600 mit 50% steuerpflichtige Bruttorente 7.200 Jahresmiete -------- 16.800 zunächst steuerpflichtig 01.949 10,15 % Kranken/Pflegevers. von 19200 00.102 Werbungskosten Rente 00.36 Pauschale Sonderausgaben 0.1900 Altersentlastungsbetrag auf Miete 12.813 zu versteuerndes Einkommen 2011 und 1006 Steuer + 55 Soli. Natürlich nicht berücksichtigt die höheren Renten in 2011. Mit freundlichen Grüßen. -
Achsoooam 16.03.2009 | 12:28
Ach, jetzt versteh ich. Der schiko. der immer direkt auf alle Steuerfragen reagiert ist gar nicht der Original Schiko. Klar logisch,der echte Schiko. müsste so intelligent sein, und es nach etlichen Monaten verstehen, das diese Fragen ausdrücklich ans Finanzamt u den Steuerberater gestellt werden sollen. Jetzt wird das klar. Ich habe schon gezweifelt, wie ein so intellenter mann, aber so ist natürlich klar. Das ist der Falschmünzer!!! Der echt Schiko. kann doch denken!!!
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