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Witwenrente und Mieteinnahmen

von Christine13.05.2009 | 11:43
1557 Ansichten
2 Antworten

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Ich erhalte seit 2005 große Witwenrente. In 2000 haben wir ein 2-Familienhaus gekauft, 1 Wohnung bewohne ich, die zweite ist von Anfang an vermietet. Da das Haus mit hohen Krediten finanziert wurde, erziele ich regelmäßig hohe Verluste aus der Vermietung. Dies wird auch so bleiben, sollte ich nicht im Lotto gewinnen. Muss ich die Verluste wirklich jedes Jahr erneut nachweisen und ist es wirklich notwendig die ganz genaue Höhe der Verluste anzugeben? Da ich meine Steuererklärung immer recht spät abgebe, liegt sie mir für die Befragung zum 1.7. eines Jahres normalerweise noch nicht vor und meine Steuerberaterin muß das Formular ausfüllen. Meiner Meinung spielt doch dieser Negativbetrag auch gar keine Rolle, da er ja nicht mit meinem restlichen Einkommen verrechnet wird.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Christine,

auf die Witwenrente sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzurechnen. Die Höhe dieser Einnahmen muss der RV-Träger jedes Jahr überprüfen.

Wie diese Überprüfung erfolgt, ist nicht genau festgelegt, kann also von RV-Träger zu RV-Träger etwas unterschiedlich sein.

Im Regelfall reicht dabei eigentlich immer die Schätzung des Steuerberaters auf der Grundlage der bisherigen Steuerbescheide. In Ihrem Fall sollte die Schätzung dann in etwa lauten, dass "keine Einnahmen" aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden (wenn es denn wegen der Ausgaben so ist).

Im Nachhinein müssen Sie dann immer noch den Steuerbescheid vorlegen, damit geprüft werden kann, ob die Schätzung auch der Realität entspricht.

1 Antworten

Mühseligam 13.05.2009 | 16:03
aber sie könnten ja theoretisch im Lotto gewonnen haben. Vielleicht reicht es, wenn der Steuerberater die Schätzung für die nächsten Jahre erstellt? Kostet ja auch etwas, wenn das jedes Jahr erfolgt.
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