Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Witwenrente und Mieteinnahmen

von Renate19.06.2018 | 15:59
1113 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Mann ist im Mai 2018 verstorben (Jahrgang 1939 - Eheschließung 2007). Ich (Jahrgang 1946)erhalte Rente aus der dt. RV. Nun möchte ich die Witwenrente beantragen und habe mtl. Mieteinnahmen von 220€. Da ich aber seit 2010 keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben muss (Veranlagung war mit Mieteinnahmen immer 0,00€) habe ich keinen Beleg (Einkommensteuerbescheid) über die Höhe der Mieteinnahmen. Ich habe nur noch einen Steuerbescheid von 2009. Reicht es wenn ich diesen zum Formular R681 dazu lege? Die Miete habe ich bislang nie erhöht. Oder brauche ich die Einnahmen gar nicht angeben? Vielen Dank im Voraus

4 Antworten

W*lfgangam 19.06.2018 | 19:47
Hallo Renate, > Oder brauche ich die Einnahmen gar nicht angeben? die Mieteinnahmen sind für Ihre Witwenrente nicht von Bedeutung/zählen gar nicht als Einkommen. Für Sie gilt das 'alte' Hinterbliebenenrentenrecht weiter (vor 2002 geheiratet und wenigstens einer von beiden vor 1962 geboren), wo diese Einkommensart nicht zum anrechenbaren Einkommen zählt. Gruß w. PS: Im Witwenrentenantrag wird daher keine Frage zu diesem Einkommen gestellt /der R0681 gar nicht zum Ausfüllen verlangt /die Fragen dazu sind einfach zu 'überspringen' – weiter geht’s bei Ziff. 123 ...lassen Sie sich beim Vordruckausfüllen helfen, dann ist das ratzfatz erledigt :-)
W*lfgangam 19.06.2018 | 20:01
Eheschließung war 2007. Daher gilt neues Hinterbliebenenrecht!
...*Schitt - zu schnell gelesen - natürlich, Danke für die Korrektur! Dann legt Renate den letzten EST-Bescheid bei und nach Ablauf 2018 (jetzt allein mit allen Einkünften/Besteuerung der Witwenrente) den neuen für 2019, damit die DRV das zunächst/jetzt abgleichen kann. Mit Zusatzvermerken im Fragebogen ergänzt, wird abgewartet, wie die Mieteinnahmen dann steuerrechtlich/rentenrechtlich im Nachhinein zu bewerten sind. Gruß w.
-am 20.06.2018 | 08:48
Hallo Renate, da Sie 2007 geheiratet haben, ist bei Ihnen das sog. „neue“ Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Mieteinnahmen grundsätzlich als Einkommen auf die Witwenrente anzurechnen sind und zwar in der Höhe, wie sie im Einkommensteuerbescheid als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ ausgewiesen würden. Haben Sie keinen (aktuellen) Einkommensteuerbescheid, weil Sie keine Steuererklärung abgeben, sollten Sie Ihr Einkommen durch andere Unterlagen nachweisen: Haben Sie außer den Mieteinnahmen kein weiteres Einkommen und hat das Finanzamt Ihnen eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausgestellt, können Sie diese einreichen. Haben Sie noch weiteres Einkommen können Sie z.B. den entsprechenden Mietvertrag und ggf. Kontoauszüge dem Vordruck R0681 beifügen. Ggf. wird der zuständige Sachbearbeiter noch einmal konkret bei Ihnen nachfragen, wenn er weitere Unterlagen benötigt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026