Ich beziehe Hinterbliebenenrente und möchte mit meiner neuen Partnerin zusammenziehen, allerdings nicht heiraten und auch keine Lebensgemeinschaft eingehen.
Wird mir die Hinterbliebenenrente trotzdem gestrichen?
Vielen Dank für die Antworten
10.04.2021, 17:59
von
Schade
nein, solange Sie nicht heiraten.
12.04.2021, 09:12
Experten-Antwort
Hallo Stefan72,
ergänzend zu Schade:
Im Falle einer Wiederheirat besteht dem Grunde nach Anspruch auf eine Witwerrentenabfindung (24-facher Monatsbetrag), die sich an der Höhe der durchschnittlich in den letzten 12 Monaten geleisteten Witwerrente orientiert.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung