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Experten-Antwort

Witwenrente und Regelaltersrente - Kürzung

von rebru8228.03.2020 | 10:33
216 Ansichten
5 Antworten

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Eine kleine Frage zu den Abzügen bei Einkommen aus Witwenrente und Regelaltersrente. Ich beziehe seit 22 Jahren Witwenrente und bekomme jetzt neu die Regelaltersrente. Aufgrund des Ersatzeinkommens wurde jetzt die Witwenrente neu berechnet, dies ist auch nachvollziehbar erläutert. Als weitere Anlage zur Neuberechnung wurde die Regelaltersrente neu berechnet. Hier wurden jetzt nicht wie üblich die 10,8 % für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, sondern pauschal 14 %, jedoch ohne eine Begründung, wie sich dieser Satz zusammensetzt. Bei beiden Neuberechnungen steht jetzt, dass der Monatsbetrag unterhalb der Grenze der Freibeträge liegt. Meine Fragen: Was sind diese 14 % und heißt es wirklich, dass man keine Steuern zu erwarten hat? Durch die Neuberechnung der Altersrente sind vom ursrpünglichen Bescheid nochmal rund 50 Euro weggefallen. LG rebru

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo rebru82,

bei den 14 Prozent handelt es sich um einen Pauschalabzug zur Berechnung des Nettoeinkommens im Rahmen der Einkommensanrechnung.

Wie bereits von "****" angemerkt, können Sie sich bei Fragen zur Steuer an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden.

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4 Antworten

****am 28.03.2020 | 17:42
Hallo rebru82, an der Berechnung deiner Regelaltersrente hat sich nichts geändert, es hat sich nur die Einkommensanrechnung bei deiner Witwenrente geändert. Um das anzurechnende Einkommen zu ermitteln wird von den Bruttobeträgen eine Pauschale abgezogen z.B. bei Lohn/Gehalt 40 % und bei einer Rente mit Leistungsbeginn ab 01.01.2011 14%, dass kannst Du nachlesen in der GRA zu § 18b SGBIV Anlage 2. Du bekommst jetzt die Witwenrente minus anzurechnendem Einkommen -50 Euro minus Beitrag zur KV/PV und dann deine volle Regelaltersrente minus Beitrag zur KV/PV. Ob und wieviel Steuern Du für die beiden Renten zahlen musst kann Dir ein Steuerberater/ der Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt berechnen, oder Du machst das selbst mit Elster oder einem anderen Steuerberechnungsprogramm. Noch einen schönen Abend
rebru82am 30.03.2020 | 18:20
Danke für die Antworten. Wegen der Steuer werde ich mal meinen Steuerberater fragen. Bei mir ist es in der Berechnung jedoch so, dass lt. Anschreiben die Witwenrente neu berechnet wurde, da weiteres Einkommen besteht. In der Berechnung sind dann von der Witwenrente die Beiträge für KV und PV abgezogen. Danach wurde die Regelaltersrente berechnet, hier wurden dann 14 % pauschal abgezogen, aber in dieser Berechnung nicht weiter die Beiträge für KV und PV. Muss ich davon ausgehen, dass diese Beiträge dann noch zusätzlich abgezogen werden? Also insgesamt dann 24,8 %? Hätten die 14 % nicht von der Witwenrente einbehalten werden müssen? Oder wird dies von der Regelrente gemacht, da die Witwenrente zuerst bezogen wurde? Danke für weitere Antworten.
W°lfgangam 30.03.2020 | 18:40
Zitat von rebru82 anzeigenausblenden
Hallo rebru82, noch mal erklärt: nicht der Auszahlungsbetrag der Regelaltersrente (von dem ja rd. 11 % für die KV/PV abgezogen sind), gilt als Einkommen bei der Witwenrente. Für die Witwenrente (nur hier für die Einkommensanrechnung) wird Ihre Regelaltersrente sogar mit einem pauschalen Abzug von 14 % als quasi Nettorenteneinkommen berücksichtigt. In den 14 % stecken bereits die 11 % KV/PV-Abzug UND ein fiktiver Steuerabzug, so dass hier die pauschal 14 % berücksichtigt und nicht nur die eigentlichen 11 %. Ergo: Ihre Altersrente wird mit einem kleinen Betrag bei der Witwenrente angerechnet, als Sie ihnen von der DRV ausgezahlt bekommen. > Muss ich davon ausgehen, dass diese Beiträge dann noch zusätzlich abgezogen werden? Nicht bei der Einkommensanrechnung. Natürlich werden Ihnen auch 11 % von der Witwenrente für die KV/PV abgezogen ...ist halt ein weiteres Einkommen, von dem die Kranken- und Pflegekassen weitere Beiträge einziehen muss. Ist aber bereits beim Auszahlungsbetrag der Witwenrente von der DRV abgezogen - Sie müssen da nix mehr extra zahlen. Bis auf ggf. Steuern, auf beide Renten ...das klären Sie dann nach Ablauf des Jahres mit Ihrem Finanzamt. Gruß w.
rebru82am 31.03.2020 | 19:10
Danke, das hat mir geholfen :)
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