Hallo Holzpommes,
zunächst einmal sollten Sie in die Meldung, die Sie seinerzeit beim Finanzamt abgegeben haben schauen, an welcher Stelle Sie das Kreuz gemacht hatten (handelt sich um Haupt- handelt ich um Neben-beschäftigung.
Wenn dort Hauptbeschäftigung steht, ist es doof :-(, dann hat die KK Recht. Falls dort Nebenbeschäftigung steht, schicken Sie eine Kopie an die KK.
Im Falle Hauptbeschäftigung können Sie das aber ganz legal austricksen, in dem Sie Ihr Gewerbe beim Finanzamt einfach abmelden. Das geht auch jetzt noch. Und dort melden Sie es einfach zum 30.04. ab (kommt ja eh nicht so richtig was bei rum). Und schicken dann eine Kopie dieser Abmeldung an Ihre KK.
Die Beiträge müssen dann nach Steuerbescheid ja ohnehin nochmal neu berechnet werden.
Und wenn es dann alles geregelt ist, melden Sie Ihre Nebenbeschäftigung (!!!) beim FA neu an, wird ja auch langweilig so ohne dieses Hobby...
Weitere Details hierzu sagt Ihnen jemand, der sich mit Steuerrecht auch auskennt, ich bekomme eh gleich wieder Haue von den anderen Usern ob dieser Tipps im 'Rentenforum' ;-)
Wenn Sie dann Pflichtversichert sind, übernimmt die DRV 50% der Beiträge zur KV. Die PV müssen Sie alleine tragen. Falls Sie (und das entscheidet tatsächlich die KK) weiterhin freiwillig Versichert bleiben, zahlt die DRV auf Antrag (!!) einen entsprechenden Zuschuss (entsprechend stimmt die Angabe Ihres Rentenberaters 11/11 nicht ganz, ist also eher 8/11).
Ein entsprechendes Merkblatt hat Ihnen Ihr Berater vielleicht schon ausgehändigt, sonst können Sie es sich hier auch herunterladen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
und über Hinzuverdienstmöglichkeiten neben einer Witwenrente können Sie sich auch noch hier informieren:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R…
Eine schöne Restwoche und alles Gute!