Zitiert von: Holzpommes
Guten Tag,
ich habe durch mein Hobby öfter Dinge hergestellt und verkauft. Um auf der sicheren Seite zu sein und keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen habe ich dies 2015 als Gewerbe angemeldet. Ich habe durch dieses Gewerbe (Kleinunternehmer) schwankendes jährliches Einkommen in Höhe von ca. 3000 bis 5000 Euro. Da ich sonst nicht beschäftigt bin, habe ich kein weiteres Einkommen. Ich bin freiwillig krankenversichert bei der AOK und zahle monatliche Beiträge in Höhe von 201,24€ was bei diesem geringen Einkommen sehr schwer ist. Seit Mai bin ich Witwe. Einen Antrag auf Witwenrente habe ich vor ein paar Tagen gestellt (noch keine Rückmeldung). Der nette Herr von der Rentenberatung, der mir bei meinem Antrag geholfen hat, erklärte mir, dass ich damit rückwirkend ab Mai Mitglied in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sei und deshalb keine Beiträge mehr zahlen müsse aber 11% der Witwenrente abführen müsse und die anderen 11% die Rentenversicherung übernehmen würde, ich dadurch Geld sparen und sogar eine Rückzahlung erhalten würde. Heute bekam ich Post von der Krankenversicherung die schreibt "Da Sie jedoch Ihre selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben, kommt die Pflichtversicherung derzeit nicht zustande". Die AOK empfiehlt mir einen Antrag auf Beitragszuschuss zu den freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen bei der Rentenversicherung zu stellen...Das verwirrt mich nun und ich habe keine Ahnung was davon richtig ist...Gibt es keine Möglichkeit um die Krankenversicherungsbeiträge zu sparen? Bin ich denn wirklich hauptberuflich selbstständig? Gibt es eine Möglichkeit Rentner mit Zuverdienst oder ähnliches?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo Holzpommes,
zunächst einmal sollten Sie in die Meldung, die Sie seinerzeit beim Finanzamt abgegeben haben schauen, an welcher Stelle Sie das Kreuz gemacht hatten (handelt sich um Haupt- handelt ich um Neben-beschäftigung.
Wenn dort Hauptbeschäftigung steht, ist es doof :-(, dann hat die KK Recht. Falls dort Nebenbeschäftigung steht, schicken Sie eine Kopie an die KK.
Im Falle Hauptbeschäftigung können Sie das aber ganz legal austricksen, in dem Sie Ihr Gewerbe beim Finanzamt einfach abmelden. Das geht auch jetzt noch. Und dort melden Sie es einfach zum 30.04. ab (kommt ja eh nicht so richtig was bei rum). Und schicken dann eine Kopie dieser Abmeldung an Ihre KK.
Die Beiträge müssen dann nach Steuerbescheid ja ohnehin nochmal neu berechnet werden.
Und wenn es dann alles geregelt ist, melden Sie Ihre Nebenbeschäftigung (!!!) beim FA neu an, wird ja auch langweilig so ohne dieses Hobby...
Weitere Details hierzu sagt Ihnen jemand, der sich mit Steuerrecht auch auskennt, ich bekomme eh gleich wieder Haue von den anderen Usern ob dieser Tipps im 'Rentenforum' ;-)
Wenn Sie dann Pflichtversichert sind, übernimmt die DRV 50% der Beiträge zur KV. Die PV müssen Sie alleine tragen. Falls Sie (und das entscheidet tatsächlich die KK) weiterhin freiwillig Versichert bleiben, zahlt die DRV auf Antrag (!!) einen entsprechenden Zuschuss (entsprechend stimmt die Angabe Ihres Rentenberaters 11/11 nicht ganz, ist also eher 8/11).
Ein entsprechendes Merkblatt hat Ihnen Ihr Berater vielleicht schon ausgehändigt, sonst können Sie es sich hier auch herunterladen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.html
und über Hinzuverdienstmöglichkeiten neben einer Witwenrente können Sie sich auch noch hier informieren:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html
Eine schöne Restwoche und alles Gute!