Hallo "Erdbeernase",
leider wird im Bekanntenkreis viel verzählt, wenn der Tag lang ist, ohne zuwissen, dass man mehr verwirrt als hilft.
Die Witwenrente ist grundsäztlich 60% von der Rente Ihres Verstorbenen Ehemannes. Ihr Einkommen, was monatlich Brutto 689,83 € übersteigt, wird zu 40% von der Witwenrente abgezogen.
Beispiel:
Die Rente Ihres Mannes ist/wäre 1000 € monatlich. Davon 60% wären 600 €.
Angenommen, Sie sind beschäftigt und haben ein monatliches Brutto von € 1200. Davon werden erst einmal fiktiv 40% für Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Somit ergibt sich ein fiktives Netto von 720 €. (Hinweis: Das tatsächliche Netto interessiert niemanden)
Von diesen 720 € wird der Freibetrag von 689,83 € abgezogen, so dass Sie mit 30,17 € über den Freibetrag wären. Dieser Betrag wird aber nur zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. (12,07 €)
600 € - 12,07 = 587,93 €
587,93 wäre die monatlich Witwenrente. D.h. je mehr sie verdienen, desto mehr wird von der Witwenrente abgezogen.
Angerechnet wird vereinfacht gesagt, nur Arbeitsgelte von Beschäftigung oder Gewinne von Selbständigen Tätigkeiten oder Sozialleistungen und Renten.
Vermögenseinkommen wie z. B. Zinsen, Lebensversicherung, Dividenden etc. werden nicht angerechnet, da Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet haben. Hätten Sie ab 01.01.2002 geheiratet hätte auch würde auch das angerechnet werden.
Lesen Sie sich das in Ruhe mal durch und wenden Sie sich bei fragen an die nächsten Beratungsstelle. Man kann leider alles online nicht besprechen, da die Materie so umfangreich ist/sein kann.
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11930/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/03__leistungen/04__rente__hinterbliebene/rente__allg__einkommensanrechnug/rente__einkommensan___20witwenrente.html