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Experten-Antwort

Witwenrente verfällt bei eigener Erwerbgemindertenrente ?

von M.Wernecke20.02.2012 | 14:08
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5 Antworten

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Hallo , ist etwas verzwackt. Also der Mann(42) meiner Nichte(heute44)ist vor 2 1/2 jahren verstorben. Nach langen Diskussionen wurde Ihr jetzt eine große Witwenrente bewilligt. Sie selber ist aber durch Krankheit und auch durch den plötzlichen Tod des Mannes nicht in der Lage einer Arbeit nach zugehen. Vom Rentenberater wurde ihr abgeraten daraufhin einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zustellen, denn dann würde ihr die komplette Witwenrente gestrichen. Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Das ein Anteil gekürzt wird ,OK. Aber die ganze Rente streichen??? Klingt für mich unlogisch. Gibt es da eine Regel . Über eine Antwort würde ich mich freuen, den meine Nichte musste schon bei ihrer Mutter einziehen weil sie sich nicht mal mehr eine eigene Wohnung leisten kann. mit lieben Grüßen M. W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M.Wernecke,

auch ich kann die Aussage des Rentenberaters nicht nachvollziehen. User „Mitleser“ hat das Grundprinzip der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten bereits zutreffend dargestellt (in folgender Broschüre nochmal etwas ausführlicher: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/58222/publicationFile/22613/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf ).

Unbestritten ist, dass es bei der Einkommensanrechnung im Extremfall (sehr hohes eigenes Einkommen oder sehr niedrige Witwenrente) auch zu einer „Nichtauszahlung“ der Witwenrente kommen kann. Fraglich ist aus meiner Sicht dann jedoch, ob der „Erhalt“ des Auszahlungsanspruchs der Witwenrente unter finanziellen Gesichtspunkten den Verzicht auf die eigene (Erwerbsminderungs-)Rente rechtfertigen kann.

Im Zweifel sollte sich Ihre Nichte nochmals bei einem Auskunfts- und Beratungsdienst ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Mitleseram 20.02.2012 | 14:26
Der Freibetrag für die Witwenrente beträgt derzeit 725,21 EUR, dieser wird ab 01.07.2012 zudem um den Prozentsatz der Rentenanpassung ebenfalls nach oben angepasst werden. Die Witwenrente ihrer Nichte würde nur um 40 Prozent des Teils des Einkommens gekürzt werden, der den Freibetrag übersteigt. Die Aussagen dieses "Rentenberaters", sofern sie denn tatsächlich so gefallen sein sollen, sind daher grober Unfug. Ihre Nichte sollte sich davon nicht abhalten lassen, den Antrag zu stellen.
o-oam 20.02.2012 | 15:56
Aus welchem Grund bekommt Ihre Nichte mit 44 bereits die große Witwenrente? Erzieht sie ein Kind oder bekommt sie die große WW-Rente, da bereits feststeht, dass sie voll erwerbsgemindert ist?
M.Werneckeam 20.02.2012 | 18:27
Vielen Dank für die schnellen Antworten. ich glaube das ich meine Nichte wohl mal an die hand nehmen muß und das direkt klären muß. Mit lieben Grüßen M. wernecke
...am 21.02.2012 | 07:07
Also wenn die eigene Erwerbsminderungsrente tatsächlich so hoch ausfallen sollte, dass die Witwenrente aufgrund der Einkommensanrechnung komplett entfällt, dann sollte die Erwerbsminderungsrente auf jeden Fall beantragt werden, da diese dann nämlich deutlich höher ist als die Witwenrente!
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