Man kann hier keine allgemeingültigen Aussagen bzgl. der Dauer treffen.
Bitte wenden Sie sich ruhig an die zuständige Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.
Sie haben auch die Möglichkeit, über deren Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe mehr hinsichtlich Bescheid bzw. Zahlungsbeginn zu erfahren.