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Witwenrente wegen Kindererziehung

von Moni22.08.2007 | 22:01
1535 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe große Witwenrente und bin noch keine 45 Jahre alt. Meine minderjährige Tochter möchte nun ausziehen, wobei ich aber die Vormundschaft behalte. Kann mir die große in eine kleine Witwenrente umgewandelt werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein, sie wird nicht umgewandelt.

1 Antworten

lotscheram 23.08.2007 | 00:43
Zunächst mal den Gesetzeswortlaut: § 46 SGB VI Witwenrente und Witwerrente (2) Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten, der die allgemeine Wartezeit erfüllt hat, Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente, wenn sie 1. ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen, Es wird darin nicht ausgesagt, dass das Kind zu Hause leben muss. Nachdenklich macht mich Ihre Aussage, dass Sie die Vormundschaft behalten. Ist ja eigentlich bei einem eigenen Kind unüblich. Könnte es sein, dass es nicht das eigene Kind ist, es bisher nur mit im Haushalt gelebt hat? Um Unbilden und Rückforderungen zu vermeiden, evtl. auch mißbräuchliche Inanspruchnahme, empfehle ich ein Gespräch bei einer in Ihrer Nähe gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle.
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