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Experten-Antwort

Witwenrente, wenn kein EM-Schutz mehr besteht

von Martin22.03.2022 | 08:04
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie wird denn die Witwenrente berechnet, wenn bei einem selbstständigen Handwerksmeister, der die gesetzliche RV-Pflicht beendet hat, der Todesfall eintritt. Eine Erwerbsminderungsrente, aus der mit Zurechnungszeit 55% gerechnet werden, existiert ja nicht mehr.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Martin,

Anspruch auf eine Witwen-/ Witwerrente besteht, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat oder diese vorzeitig erfüllt ist (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall) oder er bereits eine Rente bezogen hat und Sie nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben.

Die große Witwenrente beträgt -nach neuem Recht 55 % der Versichertenrente, auf die der verstorbener Ehepartner Anspruch gehabt hätte. Verstirbt der Ehepartner vor dem 65. Lebensjahr, wird die große Witwenrente um einen Abschlag gemindert. Hinterbliebenenrenten enthalten bei Tod vor dem 67. Lebensjahr eine sogenannte Zurechnungszeit. Sie beginnt mit dem Tod des Versicherten und endet mit der (rechnerischen) Vollendung

des 67. Lebensjahres des Verstorbenen. Das 67. Lebensjahr ist allerdings erst ab 2031 maßgebend. Bis dahin wird die Zurechnungszeit schrittweise angehoben.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht hat damit -anders als bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente- keine unmittelbare Auswirkung auf einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Sofern zum aktuellen Zeitpunkt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht gegeben sind, enthalten Renteninformationen keine Aussage zu einer möglichen Höhe dieser Rente. Fragen zur Höhe/ Berechnung einer möglichen Hinterbliebenenrente können Ihnen jedoch in einer Auskunfts- und Beratungstelle beantwortet werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berndam 22.03.2022 | 08:12
Genau wie eine EM-Rente berechnet würde, bzw. davon 55 oder 60 %. In einer aktuellen Rentenauskunft erfahren Sie die Höhe (wenn der Versicherungsverlauf vollständig und korrekt ist). Da Sie aber erwerbstätig (bzw. nicht an Erwerbstätigkeit gehindert sind) und keine Beiträge mehr zahlen, wird die Rente bis zum Tag X, der irgendwo bei 60 Jahren liegt immer geringer, je später Sie versterben sollten.
abcam 23.03.2022 | 10:16
Hallo, fordern Sie eine Rentenauskunft an. auch wenn auf der ersten Seite kein Betrag mehr zur Erwerbsminderungsrente steht, unter Punkt J Seite 9 f wird die aktuelle Höhe einer möglichen Witwerrente aufgeführt (ohne Einkommensanrechnung).
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