Die Witwenrente unterteilt in kleine (25%) und große Witwenrente (60%). Die Prozentwerte beziehen sich auf die Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen. Dieser Wert wird jedoch nicht angegeben, z.B. in Prozent der regulären Rente und ist sicher vielen auch nicht (nicht mehr) bekannt.
Wie hoch ist der Prozentsatz der Witwenrenten bezogen auf die Brutto-Altersrente des Verstorbenen?
Hat der/die Verstorbene bereits eine Altersrente bezogen, errechnet sich die Hinterbliebenenrente aus der Altersrente. Es wird dann keine Erwerbsminderungsrente mehr berechnet.
Nur wenn noch kein Rentenbezug vorlag wird eine EM-Rente berechnet - mit den entsprechenden Auswirkungen wie ggf. Zurechnungszeit und einer evtl. Rentenkürzung bei einem Sterbefall vor dem 63. Lj.
Dem Beitrag von „Mory“ wird zugestimmt. Allerdings gilt die die Kürzung bei einem Sterbefall bis zum 63. Lebensjahr nur noch bei Tod 2011. Ab 2012, wird das Alter, bis zu dem bei Tod des Versicherten Kürzungen vorgenommen werden, stufenweise angehoben.
Unter dem folgenden Link, kann in der aufgeführten Tabelle die Anhebung des Lebensalters nachgelesen werden:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_264CANL2