Dem Beitrag von „Mory“ wird zugestimmt. Allerdings gilt die die Kürzung bei einem Sterbefall bis zum 63. Lebensjahr nur noch bei Tod 2011. Ab 2012, wird das Alter, bis zu dem bei Tod des Versicherten Kürzungen vorgenommen werden, stufenweise angehoben.
Unter dem folgenden Link, kann in der aufgeführten Tabelle die Anhebung des Lebensalters nachgelesen werden:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_264CANL2