Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo AAD,
wir können uns der Berechnung von ... bis zum Brutto-Rentenbetrag anschließen.
Für die Netto-Rente werden jedoch für den Rentner zur Krankenversicherung 7,3 % + 0,9 % abgezogen.
Sofern Sie mindestens ein Kind (egal welchen Alters) haben, werden für die Pflegeversicherung noch 1,95 % abgezogen. Ohne Kinder erfolgt ein Abzug i.H.v. 2,2 %.
Die Renten-Zusatzversicherung der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See ist eine eigenständige betriebliche Altersvorsorge des
öffentlichen Dienstes, mit der die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
oder eine anderweitige Altersversorgung ergänzt wird.
Bei der Betriebsrente für Hinterbliebene richten sich Art (große oder kleine Witwenrente, Halb- oder Vollwaisenrente), Höhe, sowie Dauer des Anspruchs nach den entsprechenden
Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit die Satzung
keine Sonderregelung vorsieht. So wird abweichend von der Regelung in der
gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente in Höhe der Betriebsrente der/
des verstorbenen Versicherten für das sogenannte „Sterbevierteljahr“ nicht
gezahlt.
Nähere Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link:
http://www.kbs.de/DE/6__renten__zusatzversicherung/broschueren/broschueren/Infos__zur__rzv,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Infos_zur_rzv.pdf
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