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Experten-Antwort

Witwenrente, wie wird sie berechnet?

von AAD28.03.2011 | 21:13
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, wie die Witwenrente unter folgenden Randbedingungen korrekt berechnet wird. Ehemann verstorben Bis zum Tod des Ehemanns waren beide verheiratet und lebten zusammen Eheschließung 1952 Die Rente der Witwe ist so gering, daß sie nicht die "große Wiwenrente" mindert. Die Frage ist, wie errechnet sich die 60%ige Witwenrente für eine Bruttorente des Ehemanns von zuletzt 1578,18 EUR? Krankenkassenbeitrag 15,5 % Beitragsanteil der Rentenvers. 14,6% (15,5%-0,9%) davon die Hälfte = 115,21 EUR Beitragsanteil des Rentners 129,41 EUR Für die Antwort im Voraus vielen Dank! Gruß AAD

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 29.03.2011 | 09:57

Hallo AAD,

wir können uns der Berechnung von ... bis zum Brutto-Rentenbetrag anschließen.

Für die Netto-Rente werden jedoch für den Rentner zur Krankenversicherung 7,3 % + 0,9 % abgezogen.

Sofern Sie mindestens ein Kind (egal welchen Alters) haben, werden für die Pflegeversicherung noch 1,95 % abgezogen. Ohne Kinder erfolgt ein Abzug i.H.v. 2,2 %.

Experten-Antwortam 30.03.2011 | 13:52

Die Renten-Zusatzversicherung der Deutschen Rentenversicherung

Knappschaft-Bahn-See ist eine eigenständige betriebliche Altersvorsorge des

öffentlichen Dienstes, mit der die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

oder eine anderweitige Altersversorgung ergänzt wird.

Bei der Betriebsrente für Hinterbliebene richten sich Art (große oder kleine Witwenrente, Halb- oder Vollwaisenrente), Höhe, sowie Dauer des Anspruchs nach den entsprechenden

Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit die Satzung

keine Sonderregelung vorsieht. So wird abweichend von der Regelung in der

gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente in Höhe der Betriebsrente der/

des verstorbenen Versicherten für das sogenannte „Sterbevierteljahr“ nicht

gezahlt.

Nähere Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link:

http://www.kbs.de/DE/6__renten__zusatzversicherung/broschueren/broschueren/Infos__zur__rzv,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Infos_zur_rzv.pdf

3 Antworten

...am 29.03.2011 | 07:59
Grundsätzlich berechnet sich die Witwenrente aus den vorhandenen Entgeltpunkten x Zugangsfaktor = persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor (0,6 bei der großen Witwenrente altes Recht) x den aktuellen Rentenwert. 1578,18 : 27,20 = 58,0213 persönliche Entgeltpunkte (es können sich Rundungsdifferente ergeben) 58,0213 x 27,20 x 0,6 = Bruttorente (946,91€) Bruttorente - KV (7,3%) - PV (1,95%) = Nettorente 946,91€ - 69,12€ - 18,46€ =859,33 €
...am 29.03.2011 | 11:09
Fehler meinerseits ... natürlich (7,3% + 0,9%) Gesamtbeitrag 146,77 (15,5 %) Beitragsanteil der Rentenvers. (15,5%-0,9%) davon die Hälfte = 69,12€ Beitragsanteil des Rentners = 77,65 € 946,91€ - 77,65 € - 18,46 € =850,80 € Bei Eheschließung 1952 ist von einem Geburtsjahr vor 1940 auszugehen und somit ist kein erhöhter Pflegebeitrag zu zahlen gem. § 55 Abs. 3 S. 7 SGB XI zu zahlen.. Der § 1303 BGB in der Fassung von 1952 lies keine Ehe von unter 12 jährigen zu.
AADam 29.03.2011 | 18:45
Vielen Dank für die Antworten. Noch eine Frage zum Schluß: Die gesetzliche Rente wird nach dem Tod des Versicherten noch 3 Monate zu 100% weiter an die Witwe gezahlt. Gilt das auch für die Renten-Zusatzversicherung der Knappschaft-Bahn-See (KBS)? Vielen Dank im Voraus! Gruß AAD
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