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Witwenrente wieder auflebbar?

von cinderella11.02.2008 | 14:26
1337 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin in 2.Ehe verheiratet. Mein erster Mann starb und ich bekam damals Witwenrente. 2 Jahre liess ich mir auszahlen als ich dann nochmal geheiratet habe. wie verhält sich das, wenn die 2.Ehe scheitern sollte. Steht mir nach der Scheidung nochmal Witwenrente vom ersten Mann zu ???

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Überlebende Ehegatten, die wieder geheiratet haben, haben unter den sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf kleine oder große Witwenrente, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt ist.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

JA!

8 Antworten

no nameam 11.02.2008 | 14:32
Grds. ja, Sie erhalten dann Witwenrente aus der Versicherung des vorletzten Ehegatten. Wohlgemerkt: das ganze geht nur auf Antrag, wenn es sich um eine kleine Witwenrente nach altem Recht (nicht auf 24 Monate befristet) oder um eine große Witwenrente wg. Vollendung des 45. Lebensjahres handelte. War die Witwenrente begrenzt (z. B. wg. Kindererziehung, Erwerbsminderung oder kleine Witwenrente nach neuem Recht), besteht kein Anspruch mehr nach Wegfall dieser Voraussetzungen.
Antoniusam 11.02.2008 | 14:32
Der Anspruch würde frühestens nach Ablauf von 24 Monaten neu aufleben. MfG
cindrerellaam 11.02.2008 | 14:40
Ich bin in 2.ehe länger als 24 mon verheiratet fast 10 jahre...und bekam damals die grosse rente wegen der beiden kinder...Ich bin erst 40 Jahre..heisst also ich würde im Zeifelsfalle unabhängig davon, dass ich aus 2.Ehe noch kleine Kinder habe..Anspruch auf wenigstens die kleine Rente haben ?=
no nameam 11.02.2008 | 14:45
Eine große Witwenrente wird gewährt, wenn Sie ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. D. h. es kommt nicht darauf an, dass Sie ein Kind erziehen, das von Ihrem verstorbenen Ex-Mann abstammt. Es genügt, wenn es sich um eines Ihrer leiblichen Kinder oder um ein Adoptivkind Ihrerseits handelt (auch Pflegekinder, Geschwister, Enkel zählen unter bestimmten Voraussetzungen als Kinder). Wichtig ist, dass das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist!
cinderellaam 11.02.2008 | 14:54
recht herzlichen Dank für die prombte Antwort mfg cindi
???am 11.02.2008 | 16:53
Interessant ist für Sie vielleicht noch, dass Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren 2. Mann auf die wiederaufgelebte Witwenrente angerechnet werden.
cinderellaam 11.02.2008 | 17:26
Ok vielen Dank, das dachte ich mir. Wobei mir die Frage auf kommt..ob sich das eh nicht erledigt mit dem Unterhalt. Ist da nicht ein neues Gesetz raus, welches besagt, dass der Ehemann nur noch für die Exfrau zahlen muss..solange ein Kind unter 3 im Haushalt lebt? Bis auf eines 21 Monate, sind alle über drei. Gruss Cindi
Neumannam 11.02.2008 | 19:47
So ein Männerverschleiss.... Neumann
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