Witwenrente, Wiederheirat, Scheidung, aber weiterbestehene Lebenspartnerschaft mit diesem letzten Ex-Mann

von
Sabine

Ich möchte hier folgenden Fall schildern und frage mich, ob es sich um Sozialbetrug handeln könnte...
Eine Witwe bezieht Witwenrente, dann Wiederheirat und 24fache Abfindungszahlung der Witwenrente kassiert,
anschließend Scheidung mit dem geplanten Ziel, dass die Witwenrente entsprechend wieder beantragt wird, was auch bewilligt wurde.
Allerdings wurde die vorgenannte Eheschließung und Scheidung explizit mit dem Ziel durchgeführt, eine Abfindung von der Rentenkasse (bei Wiederheirat) und anschließend (nach Scheidung) die mtl. Witwenrente wieder zu erhalten. Der jetzige "Ex-Mann" ist nämlich seitdem "nur" noch der Lebenspartner mit gemeinsamer Haushaltssführung, nunmehr seit ca. 25 Jahren. Ist das rechtens?
Mir sträuben sich bei soviel Impertinenz jedenfalls die Nackenhaare.

von
W*lfgang

Zitiert von: Sabine
Ist das rechtens?

Hallo Sabine,

formal ist alles okay!

Wenn Sie mit der Lebensplanung bereits geschiedener Ehen und daraus dann später resultierenden finanziellen Folgewirkungen nicht einverstanden sind, müssen Sie den Gesetzgeber fragen, warum er das so geregelt hat.

Wenn Sie belegbare Beweise haben für den vermeintlichen 'Sozialleistungsbetrag', wäre das ein Bild-Aufmacher wert ...und auch Sie sich Ihrer bescheidenen Gratifikation sicher ;-)

Daneben steht es Ihnen frei, diese 'Beobachtung/Vermutung' der DRV mitzuteilen - achten Sie dabei aber darauf, dass Sie nicht selbst zum Zielobjekt werden!

Dass das verrechungstechnisch mit Abfindung und Neurentenzahlung etwas anders läuft, als Sie sich vielleicht denken, muss ich Ihnen sicher nicht erklären, auch nicht, dass ein Witwenrentenanspruch lebenslang läuft und die Erziehungsrente ein Enddatum hat ...alles in Allem ist das eine 'nette' Geschichte von Ihnen, aber nicht so ganz real, um da den 'Rentenrahm' abzuschöpfen. Als I-Tüpfelchen produzieren beide EX noch einen neuen Beitragszahler (wenn ER es denn noch kann, ansonsten gibt es alternative 'Produzenten') und die Bingo-Erziehungsrente läuft noch ein wenig länger - Toyota eben ;-))

Gruß
w.

von
KSC

Wenn Ihr Verdacht das Ziel von Beginn war, frage ich mich aber warum die beiden dieses Gedöhns hätten machen sollen?
Warum Heirat, dann Scheidung mit garantierten Gerichts- und Anwaltskosten?

Die 2 hätten doch einfach so zusammenleben können und die Witwenrente wäre durchgelaufen.

So ganz logisch erscheint diese "Neid-Story" in meinen Augen nicht.

Vielleich war dieses tolle Fragebeispiel, das ja im Alltag tag- täglich vorkommt, doch nicht zu 100% durchdacht?
:)

Experten-Antwort

Gemäß §107 SGB VI wird ein Weiterbestehen des weggefallenen Anspruchs auf Witwen- oder Witwerrente für weitere 24 Kalendermonate fingiert. Es ist wie eine Vorschusszahlung zu sehen. Die wiederauflebende Witwenrente wird somit erst nach dem Vorschusszeitraum frühestens wieder weitergezahlt.

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