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Experten-Antwort

Witwenrente, Witwenunfallrente und Altersrente

von Peter27.09.2019 | 11:28
201 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich bekomme seit zwei Jahren eine Witwenunfallrente meiner Frau in Höhe von 1000 Euro (60 %). Die gesetzliche Witwenrente wurde von 590 Euro auf 52 Euro gekürzt. Ich selber war noch beschäftigt und hatte eigenes Einkommen von ca. 2200 Euro netto. Ab 1.6.2019 bekomme ich jetzt eine eigene gesetzliche Rente in Höhe von 1300 Euro netto. Den Rentenbescheid habe ich schon, allerdings wird mir bis heute (4 Monate) kein Geld ausgezahlt, da Überprüfungen noch ausstehen. Jetzt erhalte ich von der BG die Info, dass auf meine Witwenunfallrente die eigene Rente und die Witwenrente angerechnet bzw. gekürzt wird. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, was wird wie angerechnet. Die Witwenrente wurde schon gekürzt. Jetzt soll auch noch die Witwenunfallrente gekürzt werden, obwohl ich jetzt viel weniger Geld verdiene bzw. erhalte als früher. Jeder erzählt mir etwas anderes. Können Sie mir helfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

in einem ersten Schritt wird geprüft, in welcher Höhe die beiden Witwerrenten (aus der Unfallversicherung und aus der gesetzlichen Rentenversicherung) gezahlt werden können. Diese beiden Renten dürfen zusammen einen gewissen Grenzbetrag nicht übersteigen. Wird der Grenzbetrag überschritten, wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur in geringerer Höhe gezahlt (§ 93 SGB VI).

In einem zweiten Schritt wird dann das eigene Einkommen (zum Beispiel Arbeitsentgelt oder auch die eigene Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) auf die Witwerrenten angerechnet. Vorrangig wird das eigene Einkommen auf die Witwerrente aus der Unfallversicherung angerechnet, nur wenn ein noch nicht angerechneter Restbetrag verbleibt, kann dieser auf die Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden (§ 97 SGB VI). Nach § 65 SGB VII wird Einkommen auf die Witwerrente aus der Unfallversicherung wie folgt angerechnet: Die Versichertenrente in Höhe von 1300 € wird pauschal um 14 % auf 1118 € gekürzt und der Einkommensanrechnung zugrunde gelegt. Angerechnet werden allerdings nur 40 % des Betrages, der den Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag beträgt derzeit 872,52 €. Anzurechnen sind daher auf die Witwerrente aus der Unfallversicherung 98,19 €.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

DRVam 27.09.2019 | 13:33
Da sind Sie hier im Forum falsch. Sie müssen sich mit IhrenFragen an die zuständige BG wenden.
DRVam 27.09.2019 | 13:39
Obwohl anders Rechstgebiet: Respekt!
Deutsche Rentenversicherung
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