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Experten-Antwort

Witwenrente zu DDR- Zeiten

von Olaf Bauer18.07.2011 | 18:05
10680 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren,mich treiben mehrere Fragen. Als ich meine Ehefrau kennengelernt habe, war diese Witwe, da ihr damaliger Ehemann bei einem Motorradunfall tödlich verunglückte. Diese Ehe wurde 1985 geschlossen und der Unfall ereignete sich im Jahr 1989. Meine Ehefrau hat nie Witwenrente bezogen. Hat man aus heutiger Sicht Erfolg diese nachträglich zu beantragen, dies beträfe ebenso die Rentenansprüche aus der gemeinsamen Ehezeit. Ich bin jederzeit per Email erreichbar. Vielen Dank für Ihre Mühe Olaf Bauer

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olaf Bauer,

KSC hat bereits richtig erläutert, dass Witwenrentenansprüche maximal für die letzten 12 Kalendermonate vor Antragstellung gezahlt werden können. Sofern Ihre Ehe bereits länger als 12 Monate besteht, ist eine Antragstellung somit hinfällig.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olaf Bauer,

ein Verstorbener kann keine Ansprüche geltend machen.

Sollte es Kinder des Verstorbenen geben, die jünger als 27 Jahre sind und sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden, so könnte geprüft werden, ob für diese Kinder ein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht. Ansonsten bestehen keine Ansprüche mehr.

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4 Antworten

KSCam 18.07.2011 | 20:09
Witwenrenten werden für maximal 1 Jahr rückwirkend nachgezahlt. Und da Sie höchstwahrscheinlich schon länger als 12 Monate mit Ihnen verheiratet ist, kann allein wegen der erneuten Heirat kein Anspruch mehr bestehen und ein Antrag wäre allein deshalb nicht erfolgsversprechend. Wie das damalige DDR Recht war und weshalb eine Witwe damals nach dem Tod des Mannes nichts bekommen hat, könnte man zwar als Fleißarbeit recherchieren - rauskommen wird jedoch nichts.
Olaf Baueram 19.07.2011 | 10:57
Hallo, erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Was ist mit den Rentenansprüchen des verstorbenen Ehemannes? Bei wem könnte ich mich erkundigen? MfG Olaf
Olaf Baueram 19.07.2011 | 12:38
" ein Verstorbener kann keine Ansprüche geltend machen. " Vielen Dank für diesen Tip!?! Ich habe mich telefonisch erkundigt bei der DRV und bin jetzt schlauer. Vielen Dank
hegehosaam 19.07.2011 | 15:23
Vielleicht noch der Vollständigkeit halber ein Tip, der aber nur für Ihre Frau von Interesse ist: Sollten Sie vor Ihrer Frau versterben, so hat Ihre Frau neben dem Witwenrentenanspruch aus Ihrer Versicherung auch Anspruch auf die sog. Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten, also aus der Versicherung des ersten Mannes. Finanzielle Auswirkungen kann dies aber nur haben, wenn die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten höher ist, als die Witwenrente nach dem letzten Ehegatten, da die Witwenrente nach dem letzten Ehegatten auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten angerechnet wird. Aber um dies feststellen zu können, müsste Ihre Frau zunächst beide Rentenansprüche geltend machen.
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