Hallo Frau Miller,
in der Krankenversicherung der Rentner ist pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen
Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt.
Die verbindliche Feststellung, ob Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen sind, trifft die zuständige Krankenkasse.
Wenn mehrere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden (zum Beispiel Altersrente und
Witwenrente), sind alle Renten beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Damit ist auch der Zusatzbeitrag aus beiden Renten an die gesetzliche Krankenversicherung abzuführen.
Somit ist es korrekt, dass bei Ihrer Oma aus beiden Renten der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung abgeführt wird.
Viele Grüße/Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung