Hallo Barbara,
auf Witwenrenten werden eigene Einkünfte zum Teil angerechnet - egal ob sie nun aus einer Berufstätigkeit, Lohnersatzleistung oder eben aus privater Vorsorge stammen.
Man kann es vielleicht so erklären: Eine Witwenrente hat Unterhaltsersatzfunktion. Sie soll also den Beitrag, den der Verstorbene zu Ihrem Unterhalt geleistet hatte, zum Teil ersetzen (damit meine ich keine konkrete Unterhaltszahlung wie bei Geschiedenen, sondern das gemeinsame Wirtschaften in einer Familie).
Wenn Sie aber eigenes Einkommen haben, um Ihren Unterhalt selbst sicher zu stellen, dann steht Ihnen auch nur ein geringerer "Unterhaltsersatz" in Form der Witwenrente zu.
Im Gegensatz zu Grundsicherungsleistungen werden Ihre eigenen Einkünfte auch nicht voll, sondern nur zu 40% angerechnet, soweit das Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt.