Hallo, Jens,
einen Anspruch auf große Witwerrente besteht u.a. dann, wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben oder ein eigenes Kind bzw. ein Kind des verstorbenen Ehepartners erziehen, das noch nicht 18 Jahre alt ist.
Wenn also alle Kinder 18 Jahre alt sind und Sie noch nicht 45 sind, kann nur noch die kleine Witwerrente gewährt werden. Dieser kleine Anspruch ist dann auf 24 Monate begrenzt, wenn Sie nicht unter das alte Recht fallen. Das alte Recht ohne Begrenzung gilt, wenn ihr Ehepartner bereits vor 2002 verstorben ist oder sie vor 2002 geheiratet haben und einer von Ihnen beiden vor dem 02.01.1962 geboren ist.
Ca. 3 Monate vor 45 sollten Sie sich dann noch einmal kurz mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Deren Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe sind hier auch gerne behilflich, damit die große Rente rechtzeitig gezahlt werden kann.