Witwenrenten

von
Jens

Stimmt es, dass es möglich ist aus der grossen WR zurück zu fallen in die kleine WR, da z.b. die Kinder einen Job habe und ich immer noch unter 45 bin ?! Kann dann die kleine WR nach 2 Jahren ganz weg sein ? Wenn ich dann das 45. vollendet habe, bekomme ich dann wieder die grosse WR ?
Danke für eine klare Antwort

von
anke

Hallo Jens,
wenn Sie selbst unter 45 Jahren alt sind, wird die grosse WR befristet gezahlt, und zwar so lange bis Ihr jüngstes Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Danach wird die kleine WR gezahlt.

Die grosse WR bei unter 45-Jährigen ist nur dann unbefristet bei eigener Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit des Kindes. Das entnehmen Sie bitte Ihrem Rentenbescheid.

Somit ergibt sich sehr wohl, das man aus dem Bezug der grossen WR in die kleine WR fallen kann.

Die Befristung der kleinen WR auf insgesamt 2 Jahre (wobei der Zeitraum der grossen WR angerechnet wird), gilt nur für das neue Rentenrecht ab 01.01.2002, also wenn der Ehepartner nach dem 01.01.2002 verstorben ist. Für alle Fälle des alten Rentenrechts vor dem 01.01.2002 wird die kleine WR unbefristet gezahlt.

von
anke

In meinem Beitrag von eben habe ich vergessen zu erwähnen, dass auch die Witwenrenten von der Erhöhung der Altersgrenzen ab 2012 betroffen sind. Das heisst, daß ab 2012 die grosse WR erst ab einem Alter von 45 Jahren+1 Monat gezahlt wird. Im Jahr 2013 mit 45 Jahren und 2 Monaten usw. Ich hoffe, Sie nicht ganz verunsichert zu haben. Alles Gute für Sie - Anke

Experten-Antwort

Hallo, Jens,

einen Anspruch auf große Witwerrente besteht u.a. dann, wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben oder ein eigenes Kind bzw. ein Kind des verstorbenen Ehepartners erziehen, das noch nicht 18 Jahre alt ist.
Wenn also alle Kinder 18 Jahre alt sind und Sie noch nicht 45 sind, kann nur noch die kleine Witwerrente gewährt werden. Dieser kleine Anspruch ist dann auf 24 Monate begrenzt, wenn Sie nicht unter das alte Recht fallen. Das alte Recht ohne Begrenzung gilt, wenn ihr Ehepartner bereits vor 2002 verstorben ist oder sie vor 2002 geheiratet haben und einer von Ihnen beiden vor dem 02.01.1962 geboren ist.

Ca. 3 Monate vor 45 sollten Sie sich dann noch einmal kurz mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Deren Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe sind hier auch gerne behilflich, damit die große Rente rechtzeitig gezahlt werden kann.

von
Jens

Danke an beide, nun ist mir das klar !

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