Hallo Frau Wegner,
die Einkommensanrechnung wird turnusmäßig jedes Jahr zum 01.07. überprüft. Ihren Angaben zufolge trag eine Änderung 10/2013 ein: Wegfall von Arbeitsentgelt und Hinzutritt von Arbeitslosengeld. Dies ist eine EK-Minderung, die zur Neuberechnung führt. Die Weitere Änderung ist 01/2014 mit Hinzutritt der TeilerwerbsminderungsRt. Fiel hier das AloGeld weg? Dann wäre es möglicherweise auch wieder eine EK-Minderung. Zu beiden Zeitpunkten wird eine Änderung sofort berücksichtigt, wenn das Netto-EK sich um mind. 10% vermindert. Kommt die 10%ige Minderung nicht zustande, oder kommt EK hinzu, findet eine Berücksichtigung erst zum daraffolgenden 01.07. statt.