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Experten-Antwort

Witwenrentenkürzung

von Petra Geist21.10.2014 | 13:46
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte die volle Erwerbsminderungsrente und die große Witwenrente. Zuzüglich erhalte ich noch 2 Betriebsrenten meines Mannes und meine eigene. Hört sich viel an, ist es aber leider nicht! Obwohl ich mit allem weit unter meinem bisherigen Arbeitseinkommen liege und ich den Anrechnungsfreibetrag nur um 380 € übersteige, wurde mir die Witwenrente drastisch gekürzt! Dürfte nicht nur ca. 100€ abgezogen werden ? Bei mir sind es fast 500 € !!!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Geist,

wenn Ihr Einkommen den Freibetrag um 380 Euro übersteigt, werden von diesen 380 Euro nur 40% angerechnet (380 EUR X 40% = 152 EUR).

Ihre Rente wäre also um 152 EUR zu kürzen.

Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen neben der Einkommensanrechnung auch die Begrenzung der Witwenrente durch den Rentenartfaktor (0,6 bzw. 0,55 gem. §§ 67 und 255 SGB VI) eine Rolle spielt.

Während des Sterbevierteljahres wird die Witwenrente mit einem Rentenartfaktor von 1,0 und ohne eine Anrechnung von Einkommen gezahlt.

Nach Ablauf des Sterbevierteljahres mindert sich die Rentenhöhe dann zum einen durch den niedrigeren Rentenartfaktor und zum anderen durch die Durchführung der Einkommensanrechnung.

Anhand Ihrer Angaben ist eine vollständige Prüfung nicht möglich. Auch würde diese den Rahmen des Forums sprengen.

Ich empfehle Ihnen daher eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufzusuchen. Dort können Sie vor Ort den Bescheid prüfen lassen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Widerspruchsfrist (1 Monat) dabei einhalten, falls der Bescheid tatsächlich fehlerhaft sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

???am 21.10.2014 | 13:52
Nach Ihrer Schilderung kann da etwas nicht stimmen. Nehmen Sie Ihren Bescheid und lassen Sie sich ihn bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle genau erklären. Sollten Sie danach immer noch Zweifel haben, Widerspruch einlegen und zu einem Fachmann (VdK, Rechtsanwalt ...) gehen.
Matze72am 21.10.2014 | 14:13
nehmen Sie sich bitte die Werte der Anlage 8 zur Hand. Relativ weit unten drüfte stehen: 1a) - Der Freibetrag beträgt 755,xx EUR 1b) - Das anrechenbare Einkommen übersteigt den Freibetrag vom xxx,xx EUR 1c) - Davon werden 40 % von der Witwenrente gekürzt = xxx,xx * 40 / 100 Dieses Ergebnis finden Sie in der Anlage 1 dann wieder. Da steht dann sinngemäß: 2a) Die Witwenrente beträgt yyy,yy EUR. 2b) Davon werden (xxx,xx * 40 / 100) gekürzt - siehe Anlage 8. 2c) Das Ergebnis ist dann die um die Einkommensanrechnung gekürzte BRUTTOwitwenrente. 2d) Daraus erfolgen noch Abzüge zur KV/PV Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gilt für 1b) = 380 EUR. Dann müsste folgerichtig bei 1c/2b ein Wert von 152,- EUR entstehen. dies tut es nach Ihren Schilderungen nicht. Dies Widerspricht sich erstmal. Gibt es ggf. noch eine Unfallhinterblienenrente oder ähnlichen (Anlage 7)? Wurde die Rente neu berechnet und die Überzahlung beträgt nun in der Summe 500,- EUR, also ggf. für mehrere Monate (siehe Anlage 1 letzte Seite)? Im Übrigen werden Betriebsrenten nicht zwangsläufig bei der Einkommensanrechnung herangezogen (Stichwort altes H-Recht/neues H-Recht).
Petra Geistam 23.10.2014 | 00:16
Danke für die Ratschläge ! Ich bin in meiner Annahme , das die Berechnung nicht stimmen kann ,bestärkt und werde jetzt zum Anwalt gehen! Wie die Sache ausgeht , werde ich in diesem Forum mitteilen ! Noch eine Info : Ich bin seit 4 Jahren verwitwet !
Pegasusam 23.10.2014 | 08:40
Gehen Sie lieber in eine Beratungsstelle. Einen Anwalt, der sich mit der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten auskennt, müssen Sie vermutlich mit der Lupe suchen! In der Beratungsstelle bekommen Sie alle Auskünfte kostenfrei!
...²am 23.10.2014 | 21:44
@ Petra Geist Können Sie die Werte 1b) bis 2b) aus der Nachricht von "Matze 72 - 14:13 Uhr" angeben?
Petra Geistam 24.10.2014 | 11:38
Hallo Matze 72 ! Das ist nicht so einfach , da die EM-Rente 3 Jahre rückwirkend bewilligt wurde und dem entsprechend die W-Rente auch neu berechnet wurde. Die Anlage 8 umfasst 20 Seiten ! Und genau da liegt das Problem ! Da blickt scheinbar selbst die R-vers. nicht mehr durch ! Eine Über- zahlung schließ ich eigentlich aus , da ich für den Zeitraum von der W.-Rente eine Nachzahlung von über 500 € erhalten habe !
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