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Experten-Antwort

Witwenrente/Witwerrente

von Johannn10.08.2011 | 14:12
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wieviel Wiwenrente erhält der eine lebende Partner bei einer Rente von je 1000,00 Mann und 950,00 Euro die Frau. Johann

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johann,

zur Beantwortung Ihrer Frage bräuchte ich noch einige Angaben:

- Heiratsdatum

- Geburtsdaten der Ehegatten

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johann,

zunächst ist die Witwenrente ohne Einkommensanrechnung zu berechnen. Da die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist, beträgt die Witwenrente nach Ablauf des Sterbevierteljahres 60 % der Versichertenrente des Verstorbenen. 1000 € X 0,6 = 600 €. Das Sterbevierteljahr umfaßt die ersten 3 Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten. In diesem Zeitraum beträgt die Witwenrente 1000 €. Eigenes Einkommen der Witwe wird im Sterbevierteljahr nicht angerechnet. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres ist die eigene Versichertenrente der Witwe als Einkommen zu berücksichtigen. Von der Nettorente (= eigentlich Bruttorente abzüglich 14 %) ist der Freibetrag abzuziehen. Freibetrag = 26,4 X 24,37 € = 643,37 €.

950 € - 643,37 € = 306,63 €. Vom übersteigenden Einkommen sind 40 % auf die Witwenrente anzurechnen.

306,63 € X 0,4 = 122,65 €.

Von der Witwenrente in Höhe von 600 € sind 122,65 € an Einkommen abzuziehen. 600 € - 122,65 € = 477,35 €. Als Ergebnis stehen der Witwe im Sterbevierteljahr 950 € + 1000 € = 1950 € und anschließend 950 € + 477,35 € = 1427,35 € zur Verfügung.

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8 Antworten

Johann W.am 10.08.2011 | 15:06
Antwort an sargnagel : 1. Die Frau hat überlebt. 2. Beide wohnen im Osten der Bundesrepublik. Johann
sargnagelam 10.08.2011 | 14:35
Gegenfrage: 1. Wer von beiden überlebt?? 2. Wohnt das Paar im alten Bundesgebiet oder im Osten? MfG sargnagel
Johann W.am 10.08.2011 | 15:35
an Experten - Hochzeit 1969 - Frau Gj. 1945 - Mann Gj.1943 Johann W.
öhaam 10.08.2011 | 17:03
- sind die Beträge brutto oder netto? - in welcher Form besteht Kranken- und Pflegeversicherung? - liegt der Wohnsitz in Sachsen? (wegen Pflegeversicherung)
Johann W.am 10.08.2011 | 19:19
an öha : -die Beträge sind Netto , abgezogen KV u.PV -BL Sachsen-Anhalt Johann W.
öhaam 11.08.2011 | 07:31
Brutto des Verstorbenen: 1112,96 EUR davon 60%: 667,78 EUR Brutto der Überlebenden: 1057,32 EUR fiktives Netto der Überlebenden: 919,87 EUR abzgl. Freibetrag: 26,4x 24,37 aRW(Ost) = 643,37 EUR bleiben anzurechnen: 276,50 EUR - davon 40% = 110,60 somit Ww-Rente brutto: 557,18 EUR (oder gut 50% der Versichertenrente) abzgl. KV/PV (mit EE): 500,63 EUR alt. ohne EE: 499, 23 EUR Der Witwe bleiben aus beiden Renten rd. 1450 EUR. Unterstellt: es handelt sich um Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung?!
Johann W.am 11.08.2011 | 09:54
an öha; vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Gruß Johann W.
Johann W.am 11.08.2011 | 16:11
an Experte : vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Frage hier im Forum. Johann
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