Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenunfallrente, Witwenrente und eigene Rente

von h.sch.05.09.2011 | 18:39
2200 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Eine Bekannte bezieht zur Zeit seit dem Tod ihres Mannes vor 8 Jahren eine Witwenunfallrente der BG in Höhe von ca. 1150 €, eine Witwenrente der RV in Höhe von ca. 850 €, die durch Grenzbetragsrechnung (bei 1200 €) auf ca. 50 € gekürzt wurde, sowie eine Zusatzrente der VBL in Höhe von ca. 250 €. Nun besteht für sie mit Erreichung des Rentenalters von 65 Jahren die Möglichkeit, nach Zuzahlung eines geringen Betrages wegen fehlender Monate eine eigene Rente in Höhe von ca. 100 € zu erhalten. Die Frage ist nun, ob überhaupt und um wie viel ihre eigene Rente durch das Zusammentreffen aller Renten gekürzt wird, d.h. ob ihr die ca. 100 € zusätzlich komplett erhalten bleiben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Ihre Bekannte tatsächlich keine weiteren anrechenbaren Einkommen bezieht, bleiben ihr die zusätzlichen 100,00 EUR. Die Witwenrente wird, wie bisher, aufgrund des Bezugs der Unfallwitwenrente gekürzt. Die Anrechnung der Altersrente wird nach einer anderen Vorschrift geprüft. Hier gelten die von "-_-" genannten Freibeträge. Da die 100,00 EUR unter diesen Freibeträgen liegen, wird die Witwenrente nicht weiter gemindert.

Die VBL-Zusatzrente bleibt weiterhin unberücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

-_-am 06.09.2011 | 01:22
Der Freibetrag beträgt für die Renten an Witwen und Witwer monatlich > in den alten Bundesländern 725,21 Euro, > in den neuen Bundesländern 643,37 Euro. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag monatlich > in den alten Bundesländern um 153,83 Euro, > in den neuen Bundesländern um 136,47 Euro.
h.sch.am 06.09.2011 | 13:16
Ich danke Ihnen beiden. Dies war auch meine Vermutung, nachdem ich mich gestern durch das Forum gearbeitet hatte, und bin jetzt froh, eine Bestätigung dafür erhalten zu haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026