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Witwen/Witwerrente - Rentenanspruch vorhanden?

von CharlesCalthrop28.12.2018 | 15:25
85 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Liebes Forum, ich habe eine Frage zum Thema Witwen/Witwerrente. Die Situation ist die Folgende: - Zwei Eheleute, ein Kind - Mutter wurde 1995 erwerbsunfähig und erhielt in Folge eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente (~1,250€) -Mutter verstarb 1998 (42 Jahre alt) -Kind erhielt während der Ausbildungszeit bis 2015 eine Halbwaisenrente (~200€) -Vater hat "vergessen" eine Witwerrente zu beantragen -Vater hat kaum eigene Rentenansprüche (RV befreit & ohne Vorsorge) Ist es richtig, dass der Vater (heute 65 Jahre alt) immer noch Anspruch auf eine "Große Witwerrente" hätte sofern er kein eigenes Einkommen hat? Ist es weiterhin richtig, dass sich die "Große Witwerrente" (alte Gesetzgebung) umgefähr als 60% x €1,250 = €750 berechnet wird? Über eine kurze allgemeine Antwort auf den beschriebenen Fall würde ich mich sehr freuen. VG Charles

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.12.2018 | 21:39

Ich verweise hier mal auf die aussagekräftige und kurze Antwort von DRV. Ansprüche fallen nicht weg, weil man die Antragstellung vergessen hat. Allerdings dürfen sie nicht damit rechnen, dass eine Hinterbiebenenrente Jahrzehnte lang nachgezahlt wird. Max. 12 Monate sind ja schon benannt worden.

Der Rat lautet also schnellstmöglich die versäumte Antragstellung nachholen.

1 Antworten

DRVam 28.12.2018 | 18:09
Abgesehen davon, dass ich über das „Vergessen“ der Antragstellung nur den Kopf schütteln kann, steht dem überlebenden Ehegatten eine Witwerrente zu, falls er nicht wieder geheiratet hat. Allerdings wird die Hinterbliebenenrente nur 12 Monate rückwirkend ab Antragstellung gezahlt.
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