Hallo Witwer,
dem Beitrag von „2323“ kann ich zustimmen. Soweit Ihre Frau kurz vor dem 10. Geburtstag Ihres Kindes verstorben ist, wäre aus meiner Sicht allenfalls noch die Anerkennung einer Kinderberücksichtigungszeit vom Tod der Mutter bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres Ihres Kindes bei Ihnen möglich. Die Anrechnung des 2. Entgeltpunkts aus der sog. „Mütterrente“ wäre hier aber dennoch nicht möglich, da hierzu bereits der 12. Kalendermonat der Kindererziehungszeit in Ihrem Versicherungskonto zugeordnet sein müsste.