Hallo alicja ,
wir empfehlen Ihrer Mutter den Anspruch auf Witwenrente über den polnischen Versicherungsträger (ZUS) bei dem Rentenversicherungsträger, der die Rente des verstorbenen Vaters gezahlt hat, geltend zu machen. Unter Vorlage einer Vollmacht Ihrer Mutter können Sie auch selbst den Leistungsantrag in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Durch den Beitritt Polens zur EU gelten seit dem 1.5.2004 die Grundsätze zur Durchführung der Verordnungen (EWG). Verbindungsstelle für Polen ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg. Die kostenlose Rufnummer dieses Rentenversicherungsträgers lautet 0800 1000 48025.