Guten Tag,
meine Frage ist sicher sehr speziell.
Durch den frühen Tod der ersten Frau (mit Anfang 50.) meines Mannes, bestand durch das Scheidungsdatum die Rückführung des Versorgungsausgleiches. Welcher nicht unerheblich ausfiel, da die erste Ehefrau meines Mannes nicht gearbeitet hatte.
Nun ist der Stand der Dinge, das die Rentenpkt. erst auf das Konto meines Mannes aktuell zum Tragen kommen sollen, wenn mein Mann die eigene Rente beantragt. Diese ergo nirgends vorher in dem Rentenbescheid berücksichtigt wird. Ist das soweit richtig?
Wenn mein Mann verstirbt, jedoch vor Eintritt in die seine Rente ob EM oder Altersrente, erhalte ich dann nur das Witwengeld angerechnet ohne Berücksichtigung der rückgeführten Versorgungsausgleichspkt.? Das würde für mich, falls dies wirklich so ungerecht gehand habt wird, einen Verlust von fast 50% bedeuten.