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Witwer/EU-Rente

von Benno21.07.2007 | 09:27
1316 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage? Wenn ich eine Witwerrente beziehe und gleichzeitig Einkommen erziele, wird es auf die Witwerrente angerechnet. Wie sieht es aber aus, wenn ich eine Witwerrente beziehe und gleichzeitig eine Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Berufsunfähigkeit beziehe (teilweise oder volle)? MfG Benno

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Benno,

in beiden Fällen wird das Einkommen auf die Witwerrente angerechnet.

2 Antworten

KSCam 21.07.2007 | 10:27
dann ist das ebenso Einkommen, das auf die Witwerrente angerechnet wird.
Schiko.am 21.07.2007 | 15:32
Die beiden fragen wurden ja schon beantwortet, gehört vermutlich zu den fragen: Was wäre wenn? Kann sein den anrechnungsmodus kennern sie, oder auch nicht. Eine kürzung erfolgt aber nur, wenn der anrechnungsfreie betrag überschritten wird. Ab 1.7.07 ist dieser betrag in den alten bundesländern das 26,4 fache von 26,27 RW. eines EP.(entgeltpunkt), somit €. 693,53 monatlich. Bei 893,53 eigener nettorente sind €. 200 anrechnungs- pflichtig mit 40% = 80,--. Die witwen bruttorente von einmal angenommen 880,-- euro sinkt auf 800 monatsbrutto, die eigene bleibt mit 893,53 unangetastet erhalten. Natürlich minus kranken und pflegeversicherung für beide rentenarten. Mit freundlichen Grüßen.
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