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Witwerrente

von anderl196207.06.2008 | 23:42
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3 Antworten

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Hallo, meine Frau ist letzte Woche verstorben. Wir haben vor 2 Jahren gebaut und ich habe Sorge daß ich unseren großen Traum- unser Haus verliere (geldtechnisch ). Meine Frau ( 47 Jahre alt ) hätte einen Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung von € 823,01 gehabt. Ich werde in der Steuerklasse 1 in die ich jetzt wieder zurückfalle ( wir haben keine Kinder ) ca. € 1820 netto nach Abzug der Steuern verdienen. Habe ich einen Anspruch auf Witwerrente und wie hoch ist diese circa. Es schmerzt mich sehr nach nur 32 Monaten Ehe meine Frau durch eine heimtückische Krankheit verloren zu haben und mich in meiner Trauer auch noch mit diesem Thema beschäftigen zu müssen. Gruß Andreas

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Witwerrente. Auf Grund der Einkommensanrechnung geht es jedoch in Richtung Nullrente.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Während des "Sterbevierteljahres" (Zeitraum bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod der Versicherten) wird Ihr Einkommen nicht auf die Witwerrente angerechnet.

1 Antworten

Schiko.,am 08.06.2008 | 11:02
Es ist natürlich bedauerlich , dass sie nach so kurzer ehedauer die frau verloren haben. Der verlust des finanziellen ist dagegen wesentlich leichter zu verkraften und ich glaube nicht dass das wohnhaus so hoch fremdfinanziert wurde und womöglich sie in verzug geraten könnten. B ei der geschilderten einkommenshöhe beträgt der fianzielle verlust monatlich ca. 350 euro, ob sie kinder haben spielt dabei keine rolle. Ein kind wird derzeit steuerlich durch den freibetrag ( Existenzminimum) von 5808 im Jahr nur bei höherem einkommen berücksichtigt. Im normal fall rechnet sich das kindergeld günstiger. Gehe davon aus, der bruttoverdienst liegt bei 3.100 monatlich, nach steuerklasse I sind dies ca. 1800, nach steuerklasse III ca. 2.140. Für 2008 und für das jahr 2009 gilt noch die steuer- klasse III. Einmal angenommen sie bekämen 55% witwerrente aus 823 rente ihrer frau ergibt die 452 brutto monat- lich. Somit kämen bei 3100 brutto ./. 40% euro 1.860 als anrechnungspflicht für die witwenrente in betracht. Im klartext, durch den anrechnungspflichtigen teil ihres einkommens bleibt von der witwerrente nichts mehr übrig. Vielleicht hilft ihnen dies trotzdem vorerst ein wenig weiter. Mit freundlichen Grüßen.
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