Hallo Karl,
der Rentenbetrag der Witwerrente beträgt zunächst einmal 60 % der Altersrente Ihrer Frau. Darauf ist aber Ihre eigene Altersrente in bestimmtem Umfang anzurechnen. Nach überschlägiger Berechnung dürfte in Ihrem Fall ein Zahlbetrag der Witwerrente verbleiben - während in dem anderen Forumsbeitrag die Altersrente der Frau geringer und die Rente des Mannes höher war, sodass hier keine Rentenzahlung erfolgen konnte.