Witwerrente

von
--?--

Als meine Frau verstorben war hatte ich keinen Anspruch auf Witwerrente da ich noch berufstätig bin und das monatliche Einkommen zu hoch ist.
Wie ist es eigentlich wenn ich in ein paar Jahren in Rente gehe ?
Habe ich dann eventuell einen Anspruch auf Witwerrente oder ist diese jetzt für alle Zeit abgelehnt ?
Wenn ein Anspruch bestehen würde wie wird dieser berechnet ?
Nach damaliger Berechnung wäre die
Witwerrente 247.-€.
Eigener Rentenanspruch nach letzter
Renteninformation 1841.-€ bzw. hochgerechnet auf den Renteneintritt
2147.-€.

Grüsse

Experten-Antwort

Hallo --?--,
Sie bekommen derzeit keine Witwerrente, weil aufgrund der Einkommensanrechnung ein volles Ruhen eingetreten ist.
Die Änderung durch den Rentenbezug könnte mit den aktuellen Daten durchgerechnet werden.
Von der Nettorente in Höhe von 1841 € ist der Freibetrag in Höhe von 718,08 € abzuziehen.
1841 € - 718,08 € = 1122,92 €. Vom übersteigendem Einkommen sind 40 % anzurechnen.
1122,92 € X 0,4 = 449,17 €.
Bei einer Brutto-Witwerrente von 247 € würde wieder ein volles Ruhen eintreten.
Trotzdem würde ich Ihnen raten, die Minderung des Einkommens beim Rentenversicherungsträger anzuzeigen und eine Neuberechnung anzufordern.

von
Aha

Wenn Sie noch immer verwitet sind, dann hat der Anspruch nur geruht (wegen Einkommen), dem Grunde nach aber weiter bestanden. Ein (deutlich) sinkendes Einkommen sollten Sie immer mitteilen, damit ein möglicher Anspruch geprüft werden kann.

Nun zu Ihren Werten:
die Entgeltpunkte der verst.Frau haben an den Rentenanpassungen der letzten Jahre teilgenommen, somit sind die 247 EUR (brutto/netto/60% ???) evtl. überholt!
Bei eigener Rente 1841 EUR brutto und (ohne Abschlag) ca. 1657 EUR netto (ges.KV unterstellt) abzgl. Freibetrag (West) 718,08 EUR liegen Sie 938,82 EUR über Freibetrag. Davon 40% = 375,53 EUR die angerechnet werden. Somit wird auch die inzw. dynamisierte Witwerrente wohl vollständig aufgezehrt und weiterhin nicht zur Zahlung kommen, geschweige denn bei (mit Vorsicht zu genießenden) 2147 EUR.

Genauere Berechnung bitte unter Vorlage aller notwendigen Daten bei einer sachkundigen Stelle einholen!

von
--?--

Danke Ihnen für die schnelle Auskunft !

Gruss

--?--

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