Hallo Bad R.Hall,
bei Wiederheirat des Witwers fällt die Witwerrente mit Ablauf des Monats der neue Eheschließung weg. Als
" Starthilfe " für die neue Ehe kann der Hinterbliebene eine Rentenabfindung beantragen.
Die Rentenabfindung bei Wiederheirat wird nur auf Antrag gezahlt. Mit dem formlosen Antrag benötigt der Rentenversicherungsträger eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde.
Diesen Antrag sollten Sie innerhalb von 4 Jahren nach Wiederheirat stellen.