Kann man auch nach dem Tod der Ehefrau auch nach 30 Jahren einen Witwerrentenantrag stellen?????
Hallo misterwest,
einen Rentenantrag können Sie auch nach 30 oder mehr Jahren stellen, allerdings ergeben sich einige Besonderheiten:
1. Sie müssten auch jetzt noch (oder wieder) Witwer sein, dürften also derzeit nicht verheiratet sein.
2. Die Witwenrente wird für maximal 12 Kalendermoante rückwirkend gezahlt.
3. Nach meiner Rechnung ist die Ehefrau ca. 1980 und somit vor dem 01.01.1986 verstorben und damit gilt § 303 SGB VI: Im Klartext: Sie müssten nachweisen, dass die Ehefrau vor dem Tod den überwiegenden Unterhalt für die Familie bestritten hat- und dies war m.E. nur in seltenen Fällen so.
Also: Antrag stellen, einen Stapel Vordrucke ausfüllen und abwarten, verlieren können Sie dabei nichts.
MfG
zelda