Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGrundsätzlich kann ein Anspruch aus der vorletzten Ehe für einen Witwer entstehen, dessen Ehe aufgelöst wurde, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ggf. ist die gezahlte Abfindung einzubehalten.
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