Witwerrente

von
Robby

Moin,

als vor ca. 4 Jahren meine Frau verstorben war hatte ich, da noch voll berufstätig und zu hohes Einkommen, keinen Anspruch auf Witwerrente.

Wenn ich eventuell im kommenden Jahr vorzeitig
in Rente gehen würde, die Rente beträgt unter Berücksichtigung der Abschläge ca. 1.800.-€ abzüglich KK + PV, besteht dann
Anspruch auf Witwerrente ?

Gruss

Robby

Experten-Antwort

Hallo Robby,

das kommt natürlich auf die Höhe der Witwenrente an.
Von der Altersrente würde in etwas soviel angerechnet werden:

Bruttorente 1800
minus 14% 252 (=Pauschalabzug)
sind 1548
minus 718 (= derzeit Freibetrag)
sind 830
davon 40% 332

Wenn die Witwenrente höher ist, wird also wahrscheinlich eine Zahlung erfolgen.

von
W*lfgang

Hallo Robby,

> als vor ca. 4 Jahren meine Frau verstorben war hatte ich, da noch voll berufstätig und zu hohes Einkommen, keinen Anspruch auf Witwerrente.

Wenn Sie den Witwerrentenantrag nach dem Tod Ihrer Frau vor 4 Jahren gestellt haben, wird damals die laufenden Zahlung wegen Ihres zu hohen Einkommens auf NULL gesetzt worden sein - nach den ersten 3 Monaten der vollen/100%igen Witwerrente. Ein Neuantrag auf Witwenrente ist dann nicht erforderlich - so bald sich Ihr Einkommen mindert, stellen Sie einen (formlosen) Antrag auf Neuberechnung der Witwenrente (2-Zeiler reicht). Es empfiehlt sich, den Vordruck R660 beizufügen, wo noch mal alle möglichen/aktuellen Einkommensarten abgekaspert werden:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/01_formulare/02_rente/R0660.html?nn=49992
Nehmen Sie dann auch den Vordruck R665 dazu (Arbeitsentgelt des Vorjahrs, vom AG bescheinigen lassen) - oder verweisen bei der Frage 10 im R660 schlicht auf Ihr Versicherungskonto/das vom AG gemeldete Entgelt.

Gruß
w.
...wenn Sie sich weniger 'Stress' machen wollen, gehen Sie dann zeitnah in die nächste Beratungsstelle oder das nächste Rathaus/Rentenstelle. ;-)

Gruß
w.

von
Robby

Moin,

und herzlichen Dank für die Stellungnahmen.
Werden am besten bei der Rentenstelle,
wenn ich den Antrag für meine eigene Rente
einreiche, gleich das Thema Witwerrente mit
erledigen.

Gruss

Robby

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