Hallo Robby,
> als vor ca. 4 Jahren meine Frau verstorben war hatte ich, da noch voll berufstätig und zu hohes Einkommen, keinen Anspruch auf Witwerrente.
Wenn Sie den Witwerrentenantrag nach dem Tod Ihrer Frau vor 4 Jahren gestellt haben, wird damals die laufenden Zahlung wegen Ihres zu hohen Einkommens auf NULL gesetzt worden sein - nach den ersten 3 Monaten der vollen/100%igen Witwerrente. Ein Neuantrag auf Witwenrente ist dann nicht erforderlich - so bald sich Ihr Einkommen mindert, stellen Sie einen (formlosen) Antrag auf Neuberechnung der Witwenrente (2-Zeiler reicht). Es empfiehlt sich, den Vordruck R660 beizufügen, wo noch mal alle möglichen/aktuellen Einkommensarten abgekaspert werden:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/01_formulare/02_rente/R0660.html?nn=49992
Nehmen Sie dann auch den Vordruck R665 dazu (Arbeitsentgelt des Vorjahrs, vom AG bescheinigen lassen) - oder verweisen bei der Frage 10 im R660 schlicht auf Ihr Versicherungskonto/das vom AG gemeldete Entgelt.
Gruß
w.
...wenn Sie sich weniger 'Stress' machen wollen, gehen Sie dann zeitnah in die nächste Beratungsstelle oder das nächste Rathaus/Rentenstelle. ;-)
Gruß
w.