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Experten-Antwort

witwerrente

von menscher30.05.2016 | 16:33
1229 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Warum beträgt die Witwerrente nur 60% nach Altfall,wurde doch regelmäßig eingezahlt durch meine Gattin? Und warum wird beim Überschreiten des Freibetrages der eigenen Rente auch noch 40% angerechnet? Und drittens,warum gibt es nicht den Freibetrag nach" WESTFREIBETRAG"?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Weil der Gesetzgeber dies so vorgesehen hat.

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5 Antworten

Herz1952am 30.05.2016 | 17:00
Das ist gesetzlich so geregelt.
Böses Tantchenam 30.05.2016 | 17:13
Warum, Warum, Warum ist Nane krumm MfG B. T.
Herz1952am 30.05.2016 | 17:39
Fragen über Fragen.
W*lfgangam 30.05.2016 | 20:02
Hallo menscher, sehen Sie es mal so: Ihre Gatten hat für die eigene Rente eingezahlt - nicht zwingend für etwaige 'Überlebende'. Sind diese durch eigene Einkünfte ausreichend abgesichert, sprich: Unterersatzfunktion nicht gegeben, muss nicht der Staat noch ontop was auf Ihre Einkünfte in Form der Witwerrente draufpacken - gilt übrigens für Witwen gleichermaßen. > Und warum wird beim Überschreiten des Freibetrages der eigenen Rente auch noch 40% angerechnet? NUR 40 % ...hätten Sie gerne die 100 % Anrechnung des zu hohen Einkommensteils? ;-) 60 Cent von jedem EUR zu hoch bleiben Ihnen doch noch! Aber irgendwann ist auch diese Grenze ausgereizt, dann wird eine Hinterbliebenenrente eben auf NULL gesetzt. Hat die Verstorbene nur geringe Rentenansprüche erworben, tritt dieser Fall sehr schnell ein. Nebenbei, es gibt Länder, da wird nur wahlweise eigene oder Hinterbliebenenrente gezahlt - so schlecht kann das System hier nicht sein. Gruß w.
****am 31.05.2016 | 08:01
Hallo menscher, nach dem "Alten Hinterbliebenenrecht bis 31.12.1985 " hätten sie als Ehemann nur eine Witwerrente bekommen wenn ihre Frau im letzten Jahr vor dem Tod den überwiegenden Unterhalt der Familie bestritten hätte, aber dann auch ohne Einkommensanrechnung. Wenn sie also jetzt, trotz Einkommensanrechnung eine Witwerrente erhalten seien sie froh.
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