witwerrente

von
angelika

also ich habe hier auch viel gelesen bin aber irgendwie nicht fündig geworden.
ein freund wird die große witwerrente bekommen, antrag gestellt und alle vorraussetzungen sind erfüllt. nun bekommt er eu rente, das wie ich gelsen habe angerechnet wird. soweit so gut. er hat aber auch anspruch auf die betriebsrente (wissen wir schon) des verstorbenen. wie wird das jetzt angerechnet? ist es jetzt so das die br auf die witwerente angerechnet wird oder die wr auf die br???
freund steht völlig in der luft und leider konnte der rentenälteste nicht darauf antworten (oder wollte nicht?)

von
KSC

Ob eine Betriebsrente auf die Witwerrente angerechnet wird richtet sich nach dem anzuwendenden Recht. Um das zu beurteilen müsste man die Jahrgänge des Ehepaares und das Heiratsdatum wissen.

Was auf eine Betriebsrente angerechnet wird, muss die Stelle beauskunften, die diese Betriebsrente zahlt.

von
-_-

:P

Zitiert von: angelika

er hat aber auch anspruch auf die betriebsrente (wissen wir schon) des verstorbenen.

Zitiert von: KSC

Ob eine Betriebsrente auf die Witwerrente angerechnet wird richtet sich nach dem anzuwendenden Recht.

Da es sich um eine Betriebsrente aus der Versicherung der verstorbenen Ehefrau handelt, wird die Betriebs-Hinterbliebenenrente auf die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung keinesfalls angerechnet! Da spielt es keine Rolle, ob neues oder altes Recht anzuwenden ist.

von
angelika

Zitiert von: KSC

Ob eine Betriebsrente auf die Witwerrente angerechnet wird richtet sich nach dem anzuwendenden Recht. Um das zu beurteilen müsste man die Jahrgänge des Ehepaares und das Heiratsdatum wissen.

Was auf eine Betriebsrente angerechnet wird, muss die Stelle beauskunften, die diese Betriebsrente zahlt.

es handelt sich um eine eingetragen lebensgemeinschaft. 2002 war diese. einer ist jahrgang 1956 der verstorbene war jahrgang 1948

Experten-Antwort

Hallo angelika,

die eigene Eu-Rente des Witwers wird im Rahmen der Einkommensanrechung auf die Witwerrente angerechnet (§ 97 SGB VI). Die Betriebsrente, die dem Witwer aus den Ansprüchen des Verstorbenen gezahlt wird, wird nicht angerechnet. Inwieweit die Stelle, die die Betriebsrente zahlt, noch etwas anrechnet, sollten Sie dort erfragen.

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