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Witwerrente in Russland

von Juliette29.07.2007 | 22:48
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4 Antworten

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Hallo! Mein Vater ist ein Spätaussiedler aus Russland und nach dem Tod meiner Mutter bezieht er die Witwerrente.Nun möchte er wieder nach Russland zurückkehren-bekommt er dann keine Rente ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie B2 bereits erwähnte, ist eine Zahlung der Rente nach Russland nur aus den im Bundesgebiet zurückgelegten Versicherungszeiten möglich. Die Rente wird sich daher entsprechend vermindern oder gar nicht mehr zur Auszahlung kommen, sofern der Rente ausschließlich Zeiten aufgrund des Fremdrentengesetzes zugrunde liegen.

Zur Klarstellung der von Michael1971 aufgeführten Übergangsregelung sei gesagt, dass es sich hierfür um einen Zuzug IN das Ausland vor dem 19.05.1990 handeln muss. In Ihrem Fall steht der Verzug in das Ausland aber erst bevor, insofern kann diese Übergangsregelung nicht greifen und die Zahlung aus Zeiten nach dem Fremdrentengesetz ist daher vollständig ausgeschlossen.

3 Antworten

..am 30.07.2007 | 02:31
Ich fürchte, leider doch !!!!!!!!!
B2am 30.07.2007 | 07:28
ob die Rente nach Russland gezahlt wird hängt hier wohl vor allem davon ab auf Grund welcher Beiträge die Rente gezahlt wird. Handelt es sich um Beitragszeiten die in Deutschalnd zurückgelegt worden sind, so sollte eine Auszahlung nach Russland grundsätzlich möglich sein. Wurde die Rente aber auf Grund von Zeiten nach dem sog. Fremdrentengesetz (FRG) berechnet ist eine Zahlung nach Russland nicht möglich. Zur Klärung sollten Sie sich daher an den die Rente auszahlenden Verischerungsträger wenden.
Michael1971am 30.07.2007 | 10:40
Entgeltpunkte aus deutschen Zeiten werden für Deutsche problemlos ins Ausland gezahlt. Die Ansprüche nach dem Fremdrentengesetz werden nur bei Zuzug vor 19.05.1990 und Geburt vor 19.05.1950 begrenzt auf allein die Entgeltpunkte aus Bundesgebietsbeitragszeiten gezahlt, solange die deutsche Staatsbürgerschaft (oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft) weiter beibehalten wird. Hat Ihr Vater sich schon erkundigt, ob das mit der Rückkehr nach Russland so einfach ist? Von zwei Fällen weiß ich bereits, die für die erneute Einbürgerung in Kasachstan eine ordentliche Gebühr entrichten hätten müssen und deshalb nach Ablauf eines befristeten Visums wieder zurückkehren mussten.
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