Hallo Frau Engel,
natürlich kann Ihr Bruder die Witwerrente noch beantragen. Die Rente wird maximal für 12 Monate rückwirkend gezahlt. Wenn er also in diesem Monat die Witwerrente beantragen würde, hätte er ab 11/2013 einen Rentenanspruch. Inwieweit es tatsächlich zur Rentenzahlung kommt, ist von seinem weiteren Einkommen abhängig. Ab 7/2014 würde dann in der Witwerrente der Zuschlag für die Erziehung der vier Kinder berücksichtigt werden.