Ich beziehe eine Witwerrente und bekomme nun ein Schreiben der Rentenversicherung dass ich für das Jahr 2018 einen Betrag von 800 EURO zurück zahlen soll. Das hängt wohl mit meinem Verdienst zusammen und kann ich auch verstehen. Wenn ich denen jetzt erkläre, dass die mir weniger Rente zahlen und dann im folgenden Jahr meinen Verdienst prüfen und ich weniger verdiene, kann ich dann mit einer Nachzahlung der Witwerrente rechnen? Oder wie soll ich das machen?
ja.
Weitere Möglichkeit (eigentlich der Regelfall): Wenn sich Ihr Einkommen um mindestens 10% verringert (und die DRV das erfährt) wird die Rente sofort wieder erhöht.
Entschuldigung, ich habe die Frage wahrscheinlich falsch verstanden:
Sie können nicht einfach erklären „das die weniger zahlen sollen“. Ich ging davon aus dass das Einkommen zu einer geringeren Zahlung führt.
Ich bekomme Stundenlohn und kann nicht genau vorhersagen wie hoch mein Jahresverdienst ist, das kann ja erst am Jahresende geprüft werden.
Das ist wie so ziemlich alles in Deutschland klar geregelt:
Das (auf Monate umgerechnete) Vorjahrseinkommen ist maßgeblich.
Abgesehen von den 10% weniger wird das grundsätzlich nicht mehr angepackt.
Besonderheiten gibts beim hinzutritt anderer Einkommen(sarten) oder Sozialleistungen und Vermögenseinkommen.
Weiter im Detail ist eine persönliche Beratung zu empfehlen.
Im Grunde läuft die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrente so ab:
Jeweils zum 01.07. wird das Einkommen des Vorjahres als Basis für die Berechnung genommen.
Wenn sich anschließend das Einkommen um mind. 10% mindert, kann Witwe/r das melden und die Berechnung wird für die Folgezeit geändert. Verdient Witwe/r mehr muss das nicht gemeldet werden, das wirkt sich am nächsten 01.07. für die Zukunft aus.
Neu hinzu kommendes Einkommen ist auch zu melden.
Wenn eine Nachforderung entstanden ist, haben Sie vermutlich irgendein Arbeitseinkommen nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet.
Mehr zum konkreten Einzelfall müssen Sie mit der Sachbearbeitung klären. Eine Telefonnummer sollte auf dem Schreiben stehen mit dem Sie über die Nachforderung informiert wurden.