Im Grunde läuft die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrente so ab:
Jeweils zum 01.07. wird das Einkommen des Vorjahres als Basis für die Berechnung genommen.
Wenn sich anschließend das Einkommen um mind. 10% mindert, kann Witwe/r das melden und die Berechnung wird für die Folgezeit geändert. Verdient Witwe/r mehr muss das nicht gemeldet werden, das wirkt sich am nächsten 01.07. für die Zukunft aus.
Neu hinzu kommendes Einkommen ist auch zu melden.
Wenn eine Nachforderung entstanden ist, haben Sie vermutlich irgendein Arbeitseinkommen nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet.
Mehr zum konkreten Einzelfall müssen Sie mit der Sachbearbeitung klären. Eine Telefonnummer sollte auf dem Schreiben stehen mit dem Sie über die Nachforderung informiert wurden.