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Witwerrente trotz Unfallrente?

von Witwer mit Unfallrente19.01.2012 | 11:42
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Ehefrau ist vor 10 Jahren verstorben, ihre damalige Altersrente hat um die 150 Euro betragen. Ich selbst erhalte eine Altersrente in Höhe von 1000 Euro und eine Unfallrente in Höhe von 500 Euro. Beim Tod der Ehefrau wurde die Witwenrente nur für drei Monate ausgezahlt (Sterbevierteljahr). Eine laufende Rente ergab sich nicht, weil mein eigenes Einkommen (Altersrente plus Unfallrente) zu hoch ausfälllt. Gestern habe ich in der Tageszeitung von einem Urteil des LSG Baden-Württemberg (Az. L 9 R 153/09) gelesen, wonach die Rentenversicherung verurteilt worden ist, die Unfallrente bei der Witwerrente anrechnungsfrei bleiben zu lassen. Auch bei mir würde sich noch ein kleiner monatlicher Zahlbetrag ergeben, wenn das Urteil bei mir anzuwenden wäre. Meine Fragen: Handelt es sich hier nur um einen Einzelfall oder wird das Urteil bei allen Witwern angewendet, die gleichzeitig eine Unfallrente beziehen? Wird die Rentenversicherung dieses Urteil von Amts wegen bei allen Bestandsfällen prüfen oder muß jeder Betroffene einen eigenen Antrag stellen? Wie lange würde die Rente nachbezahlt werden? Vielen Dank im Voraus für ihre Bemühungen.

2 Antworten

XXam 19.01.2012 | 12:11
Zu der Frage, ob eine Unfallrente auf die Hinterbliebenenrente aus der der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen ist, ist derzeit ein Verfahren beim Bundessozialgericht (AZ: B 13 R 15/11 R) anhängig. Stellen Sie einfach beim zuständigen Träger - unter Hinweis auf dieses Verfahren - einen Überprüfungsantrag.
-am 19.01.2012 | 13:09
Gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde Revision eingelegt. Die Entscheidung des Landessozialgerichts ist somit nicht rechtskräftig geworden. Nunmehr wird sich das Bundessozialgericht mit der aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzen.
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