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Witwerrente und Arbeitseinkommen

von Wolfram08.01.2008 | 13:31
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5 Antworten

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Hallo, liebes Forum, heute bekam ich den Bescheid über die beantragte Witwerrente. In der Berechnung fiel mir auf, dass meine Firmenrente monatl. (240 €) und die meiner verstorbenen Frau (210 €) in der Berechnung nicht aufgeführt, bzw. angerechnet wurden, obwohl ich das bei der Rentenberatungsstelle beim beantragen angegeben hatte. Um nun eine eventuelle Rückzahlung zu vermeiden, erbitte ich Informationen, ob die beiden Firmenrenten überhaupt angerechnet werden. Müsste ich das dann der Rentenversicherung melden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Anlage 8 ist dem Witwerrenten-Bescheid die Aufstellung zur Einkommensanrechnung beigefügt. Bitte vergleichen Sie die dortigen Werte.

Empfehlenswert ist auch eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Gerne erläutert man Ihnen dort die Berechnungsanlagen Ihres Bescheides. Bitte nehmen Sie diesen dazu mit.

Die Firmenrente Ihrer Frau in Höhe von 200,- € spielt insoweit keine Rolle. Sie müßten gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Zahlstelle ggf. Ihren Witwer-Anspruch geltend machen.

4 Antworten

Mam 08.01.2008 | 13:49
Sofern das "alte" Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist (d.h. mindestens einer der Ehepartner ist vor 02.01.1962 geboren und die Ehe wurde vor Januar 2002 geschlossen), werden Betriebsrenten nicht auf die Witwerrente angerechnet und der Bescheid ist richtig.
Antoniusam 08.01.2008 | 14:17
.........und die Höhe der Rente Ihrer verstorbenen Frau ist Ihrem RV-Träger bereits bekannt. Schließlich wurde danach die Höhe Ihrer Witwerrente berechnet ! MfG
Wolframam 08.01.2008 | 14:37
Hallo, entschuldigung, ich vergaß den Grußzum Schluß. Danke für die Antworten, beide Ehepartner sind 1948 und 1941 geboren, jedoch haben wir 2007 erst geheiratet. Müssen beide Punkte zusammen: vor 1962 geboren und vor 2002 geheiratet zutreffen oder ist ein Tatbestand ausreichend. Danke und Gruß von Wolfram
Mam 08.01.2008 | 15:11
Hallo Wolfram, da sie erst 2007 geheiratet haben fallen sie unter das "neue Recht", die Betriebsrente (jedoch "nur" ihre eigene) ist demnach anzurechnen.
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