Als Anlage 8 ist dem Witwerrenten-Bescheid die Aufstellung zur Einkommensanrechnung beigefügt. Bitte vergleichen Sie die dortigen Werte.
Empfehlenswert ist auch eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Gerne erläutert man Ihnen dort die Berechnungsanlagen Ihres Bescheides. Bitte nehmen Sie diesen dazu mit.
Die Firmenrente Ihrer Frau in Höhe von 200,- € spielt insoweit keine Rolle. Sie müßten gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Zahlstelle ggf. Ihren Witwer-Anspruch geltend machen.