Guten Tag,
wie sind die Anrechnungsregelungen bei der Witwen/Witwerversorgung, wenn ein Ehepartner in der gesetzlichen Rentenversicherung, der andere in einer berufständischen Versorgung versichert ist?
Wird die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung gekürzt, weil der Hinterbliebene eine eigene berufsständische Versorgung hat?
Wie ist es umgekehrt, wenn der Ehepartner mit der gesetzlichen Rente länger lebt?
Danke
Herbert